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Gesetzliche Betreuung

Als gemeinnütziger Verein übernimmt der Betreuungsverein (§14 BTOG) gesetzliche Betreuungen für Menschen (§1814 BGB), die durch körperliche und / oder geistige Gebrechen, bzw. psychische Erkrankungen oder ähnliches nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu erledigen.

Wir betreuen…


  • Menschen, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Konfession und Vermögen, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst regeln können

  • nach Anordnung der Betreuung durch das Betreuungsgericht

  • nur dort, wo die gesetzliche Betreuung unbedingt erforderlich ist und, wo es keine Alternativen zu einer Betreuung gibt

Wir bieten…


  • fachlich versierte, professionell ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter:innen / Betreuer:innen

  • gesetzliche Betreuung für umfangreiche Betreuungen, die nicht von ehrenamtlichen Betreuer:innen übernommen werden können.

  • Achtung des Wohls und der Wünsche der Betreuten

  • Verknüpfung von haupt- und ehrenamtlichen Betreuungen

  • Information zu allgemeinen betreuungsrechtlichen Fragen
  • Gewinnung und Schulung von ehrenamtlichen Betreuer:innen
  • Informationen zu den Themen: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung
  • Den Abschluss von Vereinbarungen mit ehrenamtlichen Betreuer:innen über der Begleitung und Unterstützung während der Betreuungsführung


Kategorie: Soziale Angebote, Angebote, Gesundheit und Pflege, Kinder, Jugendliche und Familie
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