Frauenbüro

Das Frauenbüro erfüllt den gesetzlichen Auftrag zur Herstellung der Gleichberechtigung von Frau und Mann. Gesetzliche Grundlagen sind das Grundgesetz Artikel 3, Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ und „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“, der Vertrag von Amsterdam (1997), die Hessische Landkreisordnung (HKO §4a) „Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch Aufgabe der Gemeinden."

Kontakt Frauenbüro

Tel. 06431 296-131
E-Mail: frauenbuero(at)limburg-weilburg.de

Gesetzesgrundlage

Frauenbüro

Ziele der Arbeit der Leitung des Frauenbüros

  • Verbesserung der sozialen Situation von Frauen
  • Gewaltprävention
  • Herstellung von Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt
  • Unterstützung/Absicherung von Projekten und Einrichtungen für Frauen und Mädchen
  • Förderung der gleichberechtigten Vertretung von Frauen in Politik und Gesellschaft
  • Verwirklichung der Chancengleichheit von Mädchen

Die Leitung des Frauenbüros

  • ist Ansprechpartnerin für alle Frauen im Kreisgebiet
  • berät Frauen und informiert Frauen bei Problemen
  • organisiert Veranstaltungen, Seminare, Bildungswochen
  • kämpft gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
  • informiert über frauenpolitische Themen

Aktuelle Projekte

Weitergehende Informationen

Weiterführende Links

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