Schülerbeförderung/Fahrtkosten

Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten haben die Schülerinnen und Schüler der Grundschule sowie der Mittelstufe (Sekundarstufe I.); hierzu zählt in der Regel auch das erste Jahr der Berufsschule (Grundstufe). Schüler und Schülerinnen der Oberstufe (Sekundarstufe II.) haben keinen Anspruch auf Schülerbeförderung.

Weitere Informationen finden Sie hier  und hier.

Schüler-BAföG

AföG ist die Abkürzung für Bundesausbildungsförderungsgesetz. Als BAföG wird die Förderung bezeichnet, die Sie nach diesem Gesetz bekommen können.

Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, sollten Sie frühzeitig mit Ihrem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung Kontakt aufnehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier und hier.

Amt für Jugend, Schule und Familie

Schiede 43
65549 Limburg

Fax 06431 296 406
E-Mail: amt50(at)limburg-weilburg.de

 

Ansprechpartner:
50.30(at)limburg-weilburg.de

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Montag bis Mittwoch 8:00 - 12:00 sowie 13:30 - 15:30 Uhr;
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr sowie 14.00 -18:00 Uhr;
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Hauptgebäude, 4. OG