Sie erreichen uns:
Montag bis Mittwoch 8:00 - 12:00 sowie 13:30 - 15:30 Uhr;
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr sowie 14.00 -18:00 Uhr;
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Standort:
Hauptgebäude, 4. OG
Der Unterhaltsvorschuss dient dazu, den Unterhalt von minderjährigen Kindern sicherzustellen.
Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) werden auf Antrag längstens bis zum 18. Lebensjahr gezahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen Unterhalt zahlt oder die Unterhaltszahlung geringer ist als die Leistung nach dem UVG. In diesem Fall tritt die zuständige Unterhaltsvorschusskasse zunächst in Vorlage.
Für ein minderjähriges Kind wird durch das Gericht ein Vormund bestellt,
Amt für Jugend, Schule und Familie
Schiede 43
65549 Limburg
Fax 06431 296 406
E-Mail: amt50(at)limburg-weilburg.de
Ansprechpartner:
Vormundschaften, Pflegschaften, Beistandschaften: 50.71(at)limburg-weilburg.de
Unterhaltsvorschuss: 50.72(at)limburg-weilburg.de
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