Sie erreichen uns uns:
Montag bis Mittwoch 8:00 - 12:00 sowie 13:30 - 15:30 Uhr;
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr sowie 14.00 -18:00 Uhr;
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Standort:
Hauptgebäude, 4. OG
Wenn Ihr Kind von einer seelischen Behinderung betroffen oder davon bedroht ist, können Sie eine Eingliederungshilfe beantragen. Diese soll verhindern, dass Ihr Kind später mit Schwierigkeiten bei der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu kämpfen hat.
Es gibt sie in folgenden Formen:
Hinweis: Seelische Behinderungen können unter anderem als Folge folgender seelischer Krankheiten eintreten:
Wenden Sie sich mit Ihren Problemen an das zuständige Jugendamt. Die Beratungskraft entscheidet in einem persönlichen Gespräch, ob
Ausschlaggebend ist, ob es sich bei der auftretenden Störung tatsächlich um eine seelische Behinderung handelt. Das Jugendamt holt für die Klärung eine Stellungnahme von einer der folgenden Fachkräfte ein:
Aufgrund dieser Stellungnahme entscheidet das Jugendamt,
Wird die Hilfe bewilligt, erstellen alle Beteiligten gemeinsam einen Hilfeplan. Dort ist unter anderem festgelegt,
Hinweis: Die Dauer der Eingliederungshilfe hängt von der Schwere der seelischen Behinderung ab. Sie ist daher von Fall zu Fall unterschiedlich.
Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche besteht, wenn
Amt für Jugend, Schule und Familie
Schiede 43
65549 Limburg
Fax 06431 296 406 oder -405
E-Mail: amt50(at)limburg-weilburg.de
Ansprechpartner:
Telefon 06431 - 296 428
50.55(at)limburg-weilburg.de
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