Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen

Einige Kinder und Jugendliche können aufgrund ihrer seelischen Behinderung nicht gleichberechtigt am öffentlichen Leben teilnehmen. Eine seelische Behinderung kann zum Beispiel eine

  • Angststörung,
  • Depression,
  • Psychose,
  • Autismus,
  • ADHS oder
  • eine Essstörung

sein.

Um Kinder und junge Menschen dabei zu unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können, kann eine Eingliederungshilfe beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier. 

 

 

Amt für Jugend, Schule und Familie

Schiede 43
65549 Limburg

Fax 06431 296 406 oder -405
E-Mail: amt50(at)limburg-weilburg.de

 

Ansprechpartner:

Telefon 06431 - 296 428
50.56(at)limburg-weilburg.de

Sie erreichen uns:
Montag bis Mittwoch 8:00 - 12:00 sowie 13:30 - 15:30 Uhr;
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr sowie 14.00 -18:00 Uhr;
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Standort:
Hauptgebäude, 4. OG

 

 

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