Teilhabeplan für Ältere

Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 21.01.2020 für eine Neuauflage des Altenhilfeplanes für den Landkreis Limburg-Weilburg haben sich die Vertreter von verschiedenen Anbietern/Dienstleistern, Initiativen, Vereinen sowie der politischen Gremien im Kreis  auf die künftige Bezeichnung "Teilhabeplanung für Ältere" verständigt.

Gesetzlicher Auftrag

Der gesetzliche Auftrag für die Altenhilfeplanung leitet sich aus dem § 71 des Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ab. Darin wird festgelegt, dass der örtliche Sozialhilfeträger Altenhilfe leisten soll, die es älteren Menschen ermöglicht am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen.

Ferner ist in § 71 des Zwölften Sozialgesetzbuch Abs. 2 Nr. 1-6 (SGB XII) aufgeführt, dass die Altenhilfeplanung alle Lebensbereiche von Senioren betrachten soll. Es geht hierbei um unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote, die dazu beitragen sollen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhindern, zu überwinden oder zu mildern. Dem trägt die neue Bezeichnung als Teilhabeplanung in besonderer Weise Rechnung.

Der Datenteil bezieht sich auf die „Handlungsempfehlungen zur Altenhilfeplanung“ von IGES* im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (Initiative der AG Altenhilfeplanung der Hessischen Landkreistages), die erstmals im April 2019 herausgegeben wurden. Sie bilden einen Rahmen für die teils doch sehr unterschiedlichen Altenhilfepläne auch der vergangenen Ausgaben im Landkreis und auch in anderen Kreisen. Grundlage bilden verschiedene Erhebungen und Berichte des Hessischen Statistischen Landesamtes und die Pflegestatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Erhebungen und Auswertungen des Hessischen Pflegemonitors.

Fragebögen

Zusätzlich sollen künftig Daten über hier hinterlegte Online-Fragebögen erhoben werden, die sich an bestimmte Zielgruppen richten. Teils ist die Datenlage sehr lückenhaft und es gibt immer wieder Themen, zu denen es gar keine oder eben keine regionalen belastbaren Daten gibt.

Sozialatlas, ImPulse und Angebote

Die Teilhabeplanung gliedert sich in drei Teile:

  • Datenteil
  • ImPulse
  • Angebotsübersicht

Der Datenteil soll sich im Rahmen des Sozialatlasses kontinuierlich aktualisieren und erweitern. Ferner soll der Datenteil durch ImPuls-Aufsätze ergänzt werden, bei denen Best-Practice-Modelle oder Ideen vorgestellt werden. Neue Ideen und Beiträge können gerne an den Webmaster des Sozialnetzwerkes, 51.10(at)limburg-weilburg.de geschickt werden.

Daten

Impulse

Angebote

Sozialdienst für Gehörlose und Schwerhörige

Wir informieren, beraten und unterstützen gehörlose und hörgeschädigte Menschen bei Fragen oder Problemen. Unser Angebot richtet sich sowohl an alle unmittelbar Betroffenen als auch an Angehörige und Personen aus dem Umfeld.

Zeichnung zur Gebärde

Dabei ist es unser Ziel die Selbständigkeit und Selbsthilfeaktivitäten der Gehörlosen und Hörgeschädigten zu unterstützen und ihnen durch Beratung und Hilfe ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.

Wir beraten

  • bei Kommunikationsproblemen z. B. mit Behörden, Arbeitgebern, Kollegen etc
  • beim Ausfüllen von Anträgen und Formularen
  • in Lebenskrisen

Wir begleiten und unterstützen

  • bei Konflikten in der Familie
  • bei der Vermittlung an weitere Fachberatungsstellen (z.B. Schuldnerberatung, Schwangerenberatung)
  • bei der Klärung finanzieller Fragen im Einzelfall
  • die Gehörlosengemeinde St. Georg (Organisation von und Mitarbeit bei Gemeinschaftstagen, Bildungsveranstaltungen, Fahrten etc.)
  • die Tinnitus-Selbsthilfegruppe

Unser Angebot:

  • Die Beratung findet in Deutscher Gebärdensprache (DGS), Lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) oder Lautsprache statt. Sie ist kostenlos und unterliegt selbstverständlich der Schweigepflicht.


Kategorie: Soziale Angebote, Angebote, Inklusion, Entlastungsangebote, Gesundheit und Pflege
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