Empfänger Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Empfänger Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Deutsche und Ausländer

Empfänger Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in und außerhalb von Einrichtungen

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung für Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um das soziokulturelle Existenzminimum abzudecken. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Die Höhe der Leistung ist individuell und richtet sich nach dem Regelbedarf, der sich in mehrere Stufen gliedert und zusätzlich um Aufwendungen für Unterkunft, Mehrbedarfe (z. B. bei einer Gehbehinderung) und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Als Einkommen werden grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt. Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist somit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. Auch Einkommen und Vermögen des Partners werden berücksichtigt, allerdings nach unterschiedlichen Vorgaben bei ambulanter oder stationärer Leistung.

Empfänger Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Alter

Fälle ü60 in der Schuldnerberatung

Der Begriff der Altersarmut taucht oft im politischen Kontext auf. Sicherlich hat sich die Situation der älteren Generation seit dem Bestehen der Bundesrepublik kontinuierlich verbessert. Dennoch steigen die Zahlen derer, die auch im Alter im Landkreis Grundsicherung beziehen – kaum als Bewohner einer Einrichtung, dafür sehr deutlich bei Menschen außerhalb von Einrichtungen.

Altersarmut in der Studie

Die Studie „Entwicklung der Altersarmut bis 2036 - Trends, Risikogruppen und Politikszenarien“ der Bertelsmann Stiftung von 2017 befasst sich mit der Entwicklung der Altersarmut. Sie kommt beim Fazit zu folgenden Ergebnissen:

„Das Risiko für Altersarmut, gemessen als Armutsquote und Grundsicherungsquote, steigt über die Zeit an. Auf Basis der Simulationen finden wir, dass die Armutsrisikoquote von etwa 16 % in den Jahren 2015–2020 auf etwa 20 % in der ersten Hälfte der 2030er Jahre steigt. Der relative Effekt bei der Grundsicherungsquote fällt ähnlich aus. Diese steigt im genannten Zeitraum von etwa 5,5 auf 7 %.

Das Armutsrisiko und seine Entwicklung unterscheiden sich stark nach Gruppen. Über den gesamten Zeitraum ist das Risiko besonders hoch für Personen mit geringer Bildung, alleinstehende Frauen sowie für Personen, die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen waren oder die einen Migrationshintergrund haben. Für Haushalte in Ostdeutschland steigt das Armutsrisiko stark an. ….“

Bertelsmann Stiftung, Juni 2017