Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung für Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um das soziokulturelle Existenzminimum abzudecken. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Die Höhe der Leistung ist individuell und richtet sich nach dem Regelbedarf, der sich in mehrere Stufen gliedert und zusätzlich um Aufwendungen für Unterkunft, Mehrbedarfe (z. B. bei einer Gehbehinderung) und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Als Einkommen werden grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt. Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist somit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. Auch Einkommen und Vermögen des Partners werden berücksichtigt, allerdings nach unterschiedlichen Vorgaben bei ambulanter oder stationärer Leistung.

Die folgenden Grafiken zeigen die Aufteilung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Während die Anteile lange Zeit realtiv ausgeglichen waren, steigt mittlerweile der Anteil der älteren Menschen beim Grundsicherungsbezug. Aufgrund von unterbrochenen Erwerbsbiografien (Kindererziehung, Pflege) bzw. häufiger Teilzeit-Berufstätigkeit ist der Anteil der Frauen beim Grundsicherungsbezug höher. 

Empfänger Grundsicherung nach Alter

Empfänger Grundsicherung nach Geschlecht

Empfänger Grundsicherung nach Wohnort

Altersarmut

Der Anteil der Menschen über der Altersgrenze die Grundsicherung beziehen wird häufig als Indikator zur Ermittlung von Altersarmut herangezogen. Setzt man die Menschen über 65 Jahren, die Grundsicherung beziehen, ins Verhältnis zu allen Menschen über 65 Jahren ergibt sich die Altersarmutsquote. Ein wichtiger, EU-weit anerkannter Indikator zur Betrachtung von (Alters-)Armut ist die sogenannte "Armutsgefährdungsquote" welche auf Basis der Einkommensverteilung ermittelt wird. Der Median (Mittelwert) teilt die Einkommensverteilung genau in der Mitte, d.h. 50 Prozent der Haushalte haben ein Einkommen über, 50 Prozent eines unterhalb des Median. Die "Armutsgefährdungsquote" wird üblicherweise bei 60 Prozent des Medianeinkommens der Bevölkerung festgesetzt. Eine ausführliche Diskussion dazu findet sich zum Beispiel bei der Bundeszentrale für politische Bildung. Gemäß der Definition ist mittlerweile fast jeder fünfte Mensch über 65 Jahren in Deutschland armutsgefährdet.

Die folgende Grafik zeigt, dass die Altersarmutsquote auf Basis der Grundsicherung in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen ist. Insgesamt bewegt sich die Quote (noch) auf einem niedrigen Niveau, allerdings ist im gleichen Zeitraum auch die Grundgesamtheit, also der Anteil Menschen über 65 Jahren, gestiegen. 

Altersarmutsquote auf Basis Grundsicherung

Bei der Betrachtung der Quoten muss weiterhin berücksichtigt werden, dass es einen Anteil "verdeckter Armut" gibt, weil Menschen Mindestsicherungsleistungen nicht in Anspruch nehmen, obwohl sie dazu berechtigt sind. Mit der Frage danach, wie hoch dieser Anteil ist und was dagegen getan werden muss, beschäftigt sich der siebte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung (Entwurfsfassung). Die begleitende Forschung identifiziert fehlende Informationen, Zugangshürden und Stigma als relevante Faktoren, warum Mindestsicherungsleistungen nicht in Anspruch genommen werden und zeigt, dass der Anteil der Nichtinanspruchnahme bei älteren Menschen besonders hoch ist (Maßnahmen zur Reduzierung der Nichtinanspruchnahme von Mindestsicherungsleistungen).

Weiterführende Informationen