Im Landkreis Limburg-Weilburg steigt trotz stagnierender Bevölkerung die Zahl der Wohnungen kontinuierlich an:

Wohnungen im Landkreis

Bestand Wohnungen in den Kommunen

Wohnfläche in qm je Einwohner in den Kommunen

Wohnfläche in qm je Einwohner

Wohnfläche in qm je Wohnung in den Kommunen

Wohnfläche in qm je Wohnung

Dennoch sagt diese generelle Tendenz nichts über die Verteilung der Wohnungen im Kreisgebiet aus. Der Kreis stellt keinen einheitlichen Wohnungsmarkt dar; dieser unterscheidet sich in den Kommunen teils erheblich. Nach Kommunen verteilten sich die Wohnungen wie folgt:

Leerstandsquote in den Kommunen

Nach der im Wohnraumkonzept angewandten Kategorisierung kommen in unserem Landkreis die Quoten unter 2 % (sehr niedriger Leerstand, unterste Grenze zur Wohnungsnot) und 2 bis 3 % (niedriger Leerstand, Schwellenwert zu einem angespannten Markt) nicht vor. Es kommt allerdings auch in keiner Kommune die Quote über 15 % vor, die von einem extremen Leerstand zeugt.

Um sowohl den Ersatzbedarf wie auch entstehenden Neubedarf an Wohnungen zu beschreiben, wird der Wohnsiedlungsflächenbedarf errechnet. Zur Berechnung (Wohnungsbedarf geteilt durch Wohndichtewert) wird der Wohndichtewert benötigt, der wiederum als Vergleichsgröße für die Siedlungsintensität dienen kann.
Neben der Anzahl von Wohnungen pro Hektar berücksichtigt der Wohndichtewert auch Faktoren wie die Verkehrslage, Gewerbeflächenangebot, Anteil der Beschäftigten an der Bevölkerung usw.
Die im Wohnraumkonzept21 veranlagten Wohndichtewerte stammen aus dem Regionalplan Mittelhessen von 2010 und gliedern sich in einen Basiswert (Wohnungen pro Hektar) und einen Wert mit Aufschlag für die zu berücksichtigenden Komponenten (Verkehrslage etc.).

Wohndichtewert

Als Sozialwohnung werden verallgemeinernd Wohnungen bezeichnet, deren Kosten sich im unteren Mietpreissegment bewegen und beispielsweise im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) übernommen werden können. Dabei wird die Angemessenheit vom Sozialhilfeträger geprüft – für SGB II-Bezieher ist dies das Jobcenter, für SGB XII-Bezieher das Sozialamt des Kreises. Bei der Beurteilung der Angemessenheit wird eine Referenzmiete (Bruttokaltmiete) zugrunde gelegt, die in der Regel nicht überschritten werden sollte.
Im Landkreis Limburg-Weilburg wurden die geltenden Angemessenheitsgrenzen über ein Gutachten in 2017 durch das Institut Wohnen und Umwelt berechnet. 

Die Angemessenheitsgrenzen unterscheiden sich innerhalb des Kreisgebietes zwischen den fünf Vergleichsräumen relativ stark. Im Vergleichsraum Bad Camberg wird die Nähe zum Rhein-Main-Gebiet deutlich, hier herrscht das höchste Niveau, gefolgt von Limburg/Elz und den angrenzenden Kommunen im Süden und Südosten, die entlang der BAB 3, der Bundesstraßen B8, B417 und den Bahnlinien ins Rhein-Main-Gebiet liegen. Im Nordkreis sind die Richtwerte niedriger, während sie im Bereich Oberlahn am niedrigsten sind.

Mietobergrenzen