Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Empfänger Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Empfänger Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Deutsche und Ausländer

Empfänger Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung in und außerhalb von Einrichtungen

Empfänger Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Alter

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine bedürftigkeitsabhängige Leistung für Personen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, um das soziokulturelle Existenzminimum abzudecken. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Leistung der Sozialhilfe und erfüllt die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt, jedoch für einen speziellen Personenkreis.
Die Höhe der Leistung ist individuell und richtet sich nach dem Regelbedarf, der sich in mehrere Stufen gliedert und zusätzlich um Aufwendungen für Unterkunft, Mehrbedarfe (z. B. bei einer Gehbehinderung) und die Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen. Als Einkommen werden grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt. Der Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bzw. die Höhe des Grundsicherungsbedarfs ist somit vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers abhängig. Auch Einkommen und Vermögen des Partners werden berücksichtigt, allerdings nach unterschiedlichen Vorgaben bei ambulanter oder stationärer Leistung.