Bekanntmachungen

Sie finden auf dieser Seite in digitaler Form alle für den Landkreis Limburg-Weilburg relevanten Mitteilungen, die dieser in einer bestimmten Form bekanntmachen muss, damit das, was Gegenstand der Veröffentlichung ist, Rechtswirksamkeit erlangt. Bekanntgemachte Satzungen und Verordnungen werden für die Dauer ihrer Geltung dauerhaft zugänglich gehalten. Im Fall der Änderung von Ortsrecht gilt dies nicht nur für den ursprünglichen Text der Rechtsvorschrift und für die Änderungsnorm, sondern auch für die aktuell gültige Fassung der Satzung oder Verordnung. 

Satzungen und Verordnungen können während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg von jeder Person in Papierform eingesehen werden. Gegen Kostenerstattung können Ausdrucke gefertigt werden. Hierauf weisen wir ausdrücklich hin.