Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Leitung: Frau Dr. Herfen

E-Mail: 40.50(at)Limburg-Weilburg.de
Fax:     06431 296-5868

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Terminvereinbarungen möglich

 

Rufnummer für Terminvereinbarungen: 06431 296-5869

 

 
Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz im Amt für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist in unserem Landkreis für die amtliche Überwachung folgender Bereiche zuständig:

Nach dem Tierschutzgesetz muss jeder, der ein Tier hält oder betreut, dies seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen. Auch darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Personen, die Tiere halten müssen über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Um sicher zu stellen, dass diese Grundanforderungen an Tierhaltungen und an den tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren zu jeder Lebensphase eingehalten werden, ergeben sich im Bereich Tierschutz mannigfaltige Aufgabengebiete, die darüber hinaus auch mit den Bereichen Tierarzneimittelüberwachung / Tiergesundheit / Tierseuchenüberwachung / Reiseverkehr mit Tieren und Schlachttier- und Fleischhygiene verbunden sind.

  • Tierschutzrechtliche Überwachung der landwirtschaftlichen Tierhaltungen / Nutztierhaltungen und Pferdehaltungen, einschließlich der Überprüfung nach Cross Compliance
  • Tierschutzrechtliche Überwachung von privaten Klein- und Heimtierhaltungen / Hobbytierhaltungen nach Hinweisen aus der Bevölkerung 
  • Abwicklung von Erlaubnisverfahren nach §11 Tierschutzgesetz (z.Bspl. Hundeschulen, Tierpensionen, Auslandstierschutz, gewerbliche Tierzuchten, Zoohandlungen, Tierbörsen und Märkte, Reit- und Fahrbetriebe, Schädlingsbekämpfungsbetriebe etc.)
  • Überwachung der erlaubnispflichtigen Betriebe nach §11 Tierschutzgesetz
  • Tierschutz beim Transport, Tierschutz in Schlachtbetrieben und bei der Schlachtung
  • Tierschutzrechtliche Stellungnahmen bei Bauvorhaben
  • Beratungen, Amtstierärztliche Gutachten u.v.m.
  • Cross Compliance-Kontrollen

zu den Ansprechpartner/innen

 

Der Einsatz von Tierarzneimitteln für die Behandlung von erkrankten Tieren dient der Tiergesundheit und dem Tierschutz. Im Arzneimittelgesetz werden Regelungen über die Herstellung, Zulassung, Abgabe und Anwendung von Tierarzneimitteln getroffen. Die Tiergesundheitsaufseher und Amtstierärzte beim Landkreis kontrollieren die Einhaltung dieser Regelungen in den landwirtschaftlichen Betrieben und anderen gewerblichen Tierhaltungen, die Überwachung der tierärztlichen Hausapotheken hingegen erfolgt durch das zuständige Regierungspräsidium.

zu den Ansprechpartner/innen

Die Gesundheit der Tiere erhalten und die Einschleppung und Ausbreitung von Tierseuchen verhindern, auch zum Schutze der menschlichen Gesundheit – das sind die Ziele im Bereich der Tierseuchenüberwachung. Dabei stehen die Beratung und Kontrollen von Nutztierhaltungen im Vordergrund. Neben dem Kontakt mit den Tierhaltern werden auch immer wieder die Bürger zu bestimmten aktuellen Themen in der heimischen Presse informiert.

Der Verkehr mit Tieren und Waren tierischen Ursprungs innerhalb der EU und auch in Drittländer oder aus diesen Ländern in unseren Landkreis hinein nimmt stetig zu. Die tierseuchenrechtliche Überwachung dieser Tier- und Warenströme erfolgt ebenso durch den Fachdienst. Besonders hervorzuheben ist dabei die zunehmende Zahl an Hunden und Katzen aus dem Ausland, die der amtstierärztlichen Überwachung unterliegen. Detaillierte Informationen zu den verschiedenen Reisevoraussetzungen in die unterschiedlichen Länder finden sich auch auf den Seiten des BMEL

Sollte der Verdacht auf eine anzeigepflichtige Tierseuche im Landkreis auftreten, ist der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz die zentrale fachliche Stelle zur Organisation und Koordination aller seuchenrechtlich notwendigen Maßnahmen. Eine enge und gute Zusammenarbeit mit dem Krisenstab des Landkreises, mit Feuerwehren und der Polizei sind dabei wichtige Standbeine, um ein Seuchengeschehen möglichst schnell und effektiv eindämmen zu können. In regelmäßigen Übungen werden solche Szenarien auch trainiert.

So umfasst der Bereich Tiergesundheit / Tierseuchenüberwachung / Reiseverkehr mit Tieren ganz unterschiedliche Aufgabengebiete, die darüber hinaus auch eng mit den Aufgaben des amtlichen Tierschutzes und auch den Bereichen Tierische Nebenprodukte und Schlachttier- und Fleischhygiene verbunden sind.

  • Beratung und tierseuchenrechtliche Überwachung der landwirtschaftlichen Tierhaltungen / Nutztierhaltungen und Pferdehaltungen, einschließlich der Überprüfung nach Cross Compliance
  • Tierseuchenrechtliche Überwachung von privaten Klein- und Heimtierhaltungen / Hobbytierhaltungen nach Hinweisen aus der Bevölkerung 
  • Tierseuchenrechtliche Überprüfung von Tieren im Reiseverkehr und beim Transport von Tieren und Waren tierischen Ursprungs in den Betrieben, bei den Tierhaltern und im fließenden Verkehr
  • Abwicklung von Zulassungs-, Erlaubnis- und Genehmigungsverfahren und tierseuchenrechtliche Kontrolle der Betriebe nach den Vorgaben verschiedener tierseuchenrechtlicher Verordnungen (SchweinehaltungsHygieneVerordnung, FischseuchenVerordnung, etc.)
  • Tierseuchenrechtliche Stellungnahmen bei Bauvorhaben
  • Beratungen, Amtstierärztliche Gutachten u.v.m.
  • Organisation und Koordination der Maßnahmen im Tierseuchenfall bei anzeigepflichtigen Tierseuchen
  • Cross-Compliance-Kontrollen

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Die wichtigste Aufgabe der Lebensmittelüberwachung ist der Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, aber auch durch Bedarfsgegenstände und Kosmetika.

Gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel können nur von gesunden Tieren gewonnen werden. Daher beginnt die amtstierärztliche Überwachung bereits im Stall. Im Zusammenspiel mit dem Tierschutz und der Tiergesundheitsüberwachung in den Haltungsbetrieben, der Überwachung im Schlachtbetrieb und den anschließenden Kontrollen in den einzelnen Verarbeitungs- und Vermarktungsstufen bis zur Verkaufstheke, soll so gewährleistet also vom Stall bis zum Teller.

Amtstierärztinnen sowie Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure des Fachdienstes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz arbeiten mit amtlichen Tierärztinnen und Tierärzten, amtlichen Fachassistenten und dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor eng zusammen, damit gesundheitlich unbedenkliche Lebensmittel gewonnen und in den Verkehr gebracht werden.

Die Aufgabengebiete in der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind die regelmäßigen unangemeldeten Hygiene-Kontrollen in den Betrieben, die Probennahmen in allen Bereichen der Produktion und des Verkaufs, sowie die Beratungen bei vielen lebensmittelhygienerechtlichen Fragestellungen.

Auch Betriebe, die Kosmetika, Bedarfsgegenstände (z.B. Textilien, Spielzeug, Essgeschirr, Scherzartikel, Zahnpflegemittel) oder Tabakerzeugnisse produzieren oder in den Verkehr bringen, werden überwacht.

Durch die Überwachung lokal produzierter und gehandelter sowie aus dem Ausland eingeführter Waren, können wir die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahrenquellen schützen und gleichzeitig einen bestmöglichen Sicherheitsstandard gewährleisten.

Der vorbeugende Gesundheitsschutz gewinnt auf allen Ebenen der Lebensmittelproduktion an Bedeutung und verpflichtet alle Betriebe zu angemessenen, risikoorientierten Eigenkontrollen, deren Wirksamkeit intensiv überprüft wird. Dabei informieren und beraten die Amtstierärztinnen sowie die Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure die Gewerbetreibenden in Fragen der Betriebs- und Arbeitshygiene sowie Qualitätssicherung. Den Fragen und Beschwerden besorgter Bürger nehmen sie sich vertraulich an.

  • Kontrolle von Lebensmittelbetrieben (Einzelhandel und Großhandel, nach EU-Recht zugelassene Betriebe, Gastronomie, Lebensmittelproduktion, Importeure) sowie Vereins- und Volksfeste in Bezug auf Lebensmittelhygiene, Betriebshygiene, Lagerung, Transport und Verkauf von Lebensmitteln sowie Überwachung der Kennzeichnung
  • Überwachung von Primärerzeugern (Milch produzierende landwirtschaftliche Betriebe, Obst- und Gemüseerzeuger), einschließlich Cross-Compliance-Kontrollen
  • Überwachung von Betrieben, die Bedarfsgegenstände und Kosmetika herstellen oder in Verkehr bringen, Überwachung des Tabakrechts
  • Probenentnahme in den überwachungspflichtigen Betrieben
  • Verfolgung und Ahndung von Verstößen (Verwarnung, Bußgeld, Strafanzeige) und bei Verbraucherbeschwerden (Lebensmittelhygiene, Betriebs- und Personalhygiene, Beschaffenheit von Lebensmitteln)
  • Beratung und Betreuung von Betrieben

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Die Untersuchung aller Schlachttiere vor und nach der Schlachtung ist verbindlich vorgeschrieben. Sie dient nicht allein dem Schutz vor einer Gefährdung durch Tierkrankheiten (Zoonosen) sondern auch dem Schutz des Verbrauchers vor verbotenen Substanzen und sonstigen gesundheitsrelevanten Rückständen wie Schwermetallen oder Pflanzenschutzmitteln. Amtliche Tierärztinnen und Tierärzte sowie Amtliche Fachassistenten führen unter Leitung des Fachdienstes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung in den Schlachtbetrieben durch. Auch die Folgearbeiten wie Zerlegen, Verarbeiten, Abgabe an Dritte etc. unterliegt der amtlichen Überwachung.

  • Amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung (gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen)
  • Hygieneüberwachung in EU-zugelassenen Betrieben
  • Probenentnahme in den überwachungspflichtigen Betrieben
  • Überwachung der Entsorgung von Tierischen Nebenprodukten
  • Trichinenuntersuchung im amtlichen Trichinenlabor
  • Beratung und Betreuung der Betriebe (Bauvorhaben, Zulassungen von Schlachtstätten, Zerlege- und Verarbeitungsbetrieben)
  • Verfolgung und Ahndung von Verstößen und bei Verbraucherbeschwerden

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Tote Haustiere und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie z.B. Schlachtabfälle oder Speisereste aus Restaurants oder Großküchen, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung von Tierkörpern und solchen Abfällen ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung. Nur durch eine effektive Behandlung können Krankheitserreger in Tierkörpern oder deren Teile unschädlich gemacht werden. Daher müssen tote Tiere einer ordnungsgemäßen Beseitigung in einem Spezialbetrieb zugeführt werden. Auch Schlachtabfälle sowie Küchen- und Speiseabfälle aus Gastronomie und Großküchen, die Tierische Teile enthalten, unterliegen der gesetzlichen Beseitigungspflicht. Die Aufgabengebiete des Fachdienstes liegen hier in der Überwachung bestimmter Spezialbetriebe und den damit verbundenen Tätigkeiten:

  • Entsorgung von toten landwirtschaftlichen Nutztieren oder toten Haustieren
  • Entsorgung von Schlachtabfällen, Entsorgung von Küchen- und Speiseabfällen aus Großküchen und Gastronomie
  • Überwachung von Biogasanlagen, Tierbestattern, Tierpräparatoren
  • Überwachung des EU-weiten Handels und des Umgangs mit Gülle, Pferdemist, Hühnertrockenkot etc.
  • Einfuhr und Ausfuhr und Handel innerhalb der EU von toten Tieren und Tierischen Nebenprodukten (z.B. Tierkremierungen, Jagdtrophäen, Gülle, Federn)

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Alle Sachgebiete sind fachlich eng miteinander verwoben, so dass durch den Fachdienst über alle Bereiche hinweg die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben auf nationaler Ebene, sowie der EU-Vorgaben kontrolliert werden kann. Vorrangig ist dabei aber immer auch die Beratung und Unterstützung der Bürger bei Fragen zu den oben genannten Sachgebieten.

Aktuelles

09.01.2024 - Staupe bei Wildtieren:

Das Staupe-Virus ist nach wie vor in unserem Landkreis präsent, nicht nur bei hundeartigen Wildtieren wie Waschbären, Füchsen, Mardern und Dachsen, sondern auch Einzelnachweise bei Hunden aus dem Ausland liegen mittlerweile vor. Da die Erkrankung nicht nur bei den Wildtieren, sondern auch bei unseren Haustieren auftreten kann, möchten wir Sie mit diesem Informationsblatt über die Merkmale dieser Erkrankung informieren.

In unserem Landkreis wurden im Jahr 2023 bei 14 Füchsen Staupe amtlich festgestellt. Die Fälle verteilen sich mittlerweile auf das gesamte Kreisgebiet und traten vor allem in den Herbstmonaten auf. Zusätzlich wurde das Virus in vier weiteren Fällen auch bei Waschbären, Dachs und einem Marder nachgewiesen.

Besonders hervorzuheben ist der aktuelle Fall des positiv auf Staupe getesteten Marders im Dezember: das Tier hatte auf einem Anwesen auffallend aggressiv Katze und Mensch angegriffen und dabei eine Frau gebissen.

Insbesondere Hundebesitzer sollten deshalb besonders achtsam sein und auf eine vorsorgliche Impfung ihrer Tiere achten. Hauskatzen lassen sich zwar mit dem Virus infizieren, zeigen jedoch keine klinischen Krankheitsanzeichen.

Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.
 

Staupe beim Hund:

Typische Symptome dieser virusbedingten, hochansteckenden Infektionskrankheit bei Hundeartigen (Haushunde sowie die oben genannten Wildtiere) sind hohes Fieber und Abgeschlagenheit sowie, je nach Verlaufsform, Durchfall, Erbrechen, Atemwegsinfektionen oder auch Bindehautentzündung bei den betroffenen Tieren. Darüber hinaus kann es auch zu Entzündungen des Zentralnervensystems kommen. Bei diesem Krankheitsbild kommt es zu Verhaltensauffälligkeiten der Tiere, Zwangsbewegungen, Muskelkrämpfen, bis hin zu Epilepsie-ähnlichen Anfällen. Die Sterberate bei infizierten Tieren kann bis zu 80% betragen.

Das Staupe-Virus bleibt auch außerhalb eines lebenden Organismus noch Tage ansteckend. Es wird durch Speichel, Nasen-, Augensekret, Kot und Urin infizierter Tiere übertragen. Empfängliche Tiere können sich somit direkt über diese Ausscheidungen durch gegenseitiges Belecken und Tröpfcheninfektion anstecken oder nehmen den Krankheitserreger mit verunreinigtem Futter, Wasser oder aus der Umgebung auf.

Die Inkubationszeit (Zeit zwischen Infektion und klinischer Erkrankung) beträgt wenige Tage bis eine Woche.

Impfstatus erhalten

Insbesondere deshalb stellt die Impfung bei Haustieren die wichtigste Vorsorge dar. Da bei Wildtieren das Staupe-Virus mehr oder weniger stark verbreitet ist, empfiehlt der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg-Weilburg dringend, den Impfschutz bei Hunden kontinuierlich aufrecht zu erhalten.

Im Zusammenhang mit der Staupe Infektion ist zu beachten, dass zentralnervöse Störungen bei Wildtieren grundsätzlich auch ein Hinweis auf eine Tollwut-Infektion sein können. Auch wenn Deutschland seit 2008 amtlich als tollwutfrei gilt, ist durch die illegale Einfuhr von Tieren auch immer die Gefahr der Einschleppung von Tierseuchen gegeben.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass auffällig erkrankte Wildtiere beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg-Weilburg gemeldet werden (Tel: 06431-296 5869).

Der Waschbär als potenzieller Überträger

Wildtiere leben immer häufiger in der Nähe menschlicher Siedlungen. So können sich nicht impfgeschützte Hunde nicht nur durch andere Hunde, sondern auch durch Wildtiere in ihrer näheren Umgebung oder auch beim Waldspaziergang infizieren.

Auf Grund seiner hohen Ausbreitungsdynamik stellt dabei der Waschbär, unter anderem mit Blick auf die Verbreitung des Staupe-Virus, ein wachsendes Problem dar. Der anpassungsfähige Räuber findet in der Nähe menschlicher Siedlungen alles, was er zum Leben braucht. Insbesondere das hochwertige und reichhaltige Nahrungsangebot im Umfeld des Menschen bietet die Grundlage für eine hohe Vermehrungsrate der Tiere.

Es sollte deshalb streng darauf geachtet werden, dass Müll und Abfälle für Tiere aller Art unzugänglich aufbewahrt werden. Auch die Fütterung von Hund und Katze sollte so erfolgen, dass keine verlockenden Futterreste für die Wildtiere zurückbleiben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Tiere nicht durch unachtsamen Umgang mit Nahrungsmitteln und Futter zunehmend in die Nähe von Menschen gelockt werden.

Daher sollte immer bedacht werden:
Impfungen der Haustiere und eine genügend große Distanz zwischen Wildtier und Mensch schützen das eigene Tier vor möglichen Infektionen, die bei Wildtieren und gleichermaßen Heimtieren auftreten können.

Für Fragen steht Ihnen der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Limburg-Weilburg zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 06431-296 5869 oder per E-Mail unter poststelle.avv(at)limburg-weilburg.de

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