Verbringungsregelungen (BTV 8)
Innerhalb der Sperrzone können Tiere empfänglicher Arten ohne weitere Beschränkungen verbracht werden.
Für Tiere empfänglicher Arten, die aus der Sperrzone verbracht werden sollen, müssen die Verbringungsvorschriften des EU-Rechts eingehalten werden. Diese sind im Folgenden aufgeführt.
Dies gilt auch für Verbringungen in BTV8-freie Gebiete in Hessen und anderen Bundesländern.
Diese Regelungen gelten aktuell ausschließlich für BTV-8. In Bezug auf BTV-3 gelten innerhalb Deutschlands keine Verbringungsbeschränkungen.
Tiere müssen folgende Anforderungen erfüllen, um aus der Sperrzone verbracht werden zu können:
1. Die Tiere wurden vollständig gegen BTV-8 geimpft, befinden sich innerhalb des durch die Spezifikationen des Impfstoffs garantierten Immunitätszeitraums und erfüllen mindestens eine der folgenden Anforderungen:
a) Sie wurden mindestens 60 Tage vor der Verbringung geimpft.
oder
b) Sie wurden mit einem inaktivierten Impfstoff geimpft und mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach Einsetzen der Immunität, wie in den Spezifikationen des Impfstoffs angegeben, entnommen wurden.
2. Nachkommen von Rindern, Schafen und Ziegen im Alter unter 90 Tagen, deren Mütter
a) vor der Belegung korrekt gegen BTV-8 geimpft
oder
b) mindestens 28 Tage vor ihrer Geburt korrekt gegen BTV-8 geimpft wurden.
Im Fall von 2b. ist zudem ein negativer PCR-Test für BTV-8 einer Probe erforderlich, die innerhalb von 14 Tagen vor der Verbringung entnommen wurde.
Diese Nachkommen müssen zusätzlich innerhalb von 12 Stunden nach der Geburt Kolostrum des Muttertieres erhalten haben und von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. Link zur Tierhaltererklärung Jungtiere
3. Tiere, die keine der Anforderungen nach 1) oder 2) erfüllen, können nur verbracht werden, sofern sie
a) mindestens 14 Tage vor dem Transport durch Insektizide oder Repellentien vor Vektorangriffen geschützt wurden
und
b) während dieses Zeitraums mit Negativbefund einem PCR-Test unterzogen wurden, der an Proben durchgeführt wurde, die frühestens 14 Tage nach dem Beginn der Behandlung mit Insektiziden oder Repellentien entnommen wurden.
Diese Tiere müssen für die Verbringung in Deutschland zusätzlich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden. Link zur Tierhaltererklärung BTV 8 ungeimpfte Tiere
4. Zur Schlachtung innerhalb Deutschlands bestimmte Tiere empfänglicher Arten, die keine Krankheitssymptome zeigen, müssen lediglich von einer Tierhaltererklärung begleitet werden, in der die Freiheit von Krankheitssymptomen erklärt wird.
Sofern diese Tiere nicht gegen BTV8 geimpft sind, müssen sie am Bestimmungsschlachthof innerhalb von 24 Stunden geschlachtet werden. Link zur Tierhaltererklärung BTV 8 Schlachttiere
Die Regelungen der Nummern 2 und 3 können für die Verbringung in andere EU-Mitgliedstaaten nur angewendet werden, wenn der jeweilige Mitgliedstaat dieses Verfahren auf der EU-Seite veröffentlicht hat.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit
Im Jahr 2024 grassierte das BT-Virus vom Serotyp BTV 3 in Deutschland und führte zunächst zu hohen Verlusten in hessischen Schaf- und Rinderhaltungen. Mit Unterstützung des Landwirtschaftsministeriums und der Tierseuchenkasse wurden mittlerweile rund 170.000 Rinder, 80.000 Schafe und 4.000 Ziegen in Hessen gegen BTV3 geimpft. Dies führte dazu, dass es in Hessen 2025 nur wenige Ausbrüche der Blauzungenkrankheit gab.
Die neue Variante BTV 8 tritt seit mehreren Jahren in Frankreich auf. Durch einen Ausbruch im badischen Ortenaukreis im Oktober 2025 lag Südhessen bereits teilweise in dieser Sperrzone. Durch weitere Ausbrüche von BTV8 im Saarland und in der Eifel vor wenigen Tagen erreicht die neue Sperrzone nun von Westen kommend auch den Landkreis Limburg-Weilburg.
Gefährlich für Tiere – aber nicht für Menschen
BTV wird durch kleine blutsaugende Stechmücken (Gnitzen) übertragen und befällt Wiederkäuer. Rinder, Schafe und Ziegen können sich anstecken, aber auch Kameliden (Lamas und Alpakas).
Erkrankte Tiere leiden schwer. Sie bekommen hohes Fieber, wirken apathisch und fressen nicht mehr. Nase und Mund sind gerötet und die Zunge schwillt an. Auch Bindehautentzündung kann ein Symptom sein. Außerdem kann sich Lahmheit zeigen und es kann zu Missbildungen oder Aborten beim Nachwuchs kommen. Das Virusgeschehen kann auch zu Todesfällen führen. Wenn Tierhalter Symptome erkennen, sollten sie umgehend den Hoftierarzt rufen, rät das Landwirtschaftsministerium. Für den Menschen ist das Virus hingegen ungefährlich.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/blauzungenkrankheit
Grundsätzliche Informationen zur Blauzungenkrankheit sind auch auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts zu finden:
https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/blauzungenkrankheit
Blauzungenkrankheit Handelszonen Hessen