Zugang zu den Sprach- und Integrationskursen des Bundes

Die Bundesregierung hat entschieden, Geflüchteten aus der Ukraine den Zugang zu den Angeboten der Sprachförderung und Beratung zu gewähren. Demnach können Geflüchtete aus der Ukraine gem. § 44 Abs. 4 AufenthG auf Antrag durch das BAMF zum Integrationskurs zugelassen werden.

Das umfasst folgende Angebote:

Ausführliche Informationen zu den unterschiedlichen Angeboten und zur Anmeldung finden Sie auch auf der Seite von BAMF und hier im Download:
Integrations- und Beratungsangebote für Geflüchtete aus der Ukraine