Menschen mit Behinderung

Ein Anspruch auf Eingliederungshilfe besteht für Personen die körperlich, geistig oder seelisch auf Dauer wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind und nur dann, soweit die Hilfe nicht von einem vorrangig verpflichteten Rehabilitationsträger wie Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung oder Agentur für Arbeit gewährt wird. Viele Leistungen der Eingliederungshilfe sind abhängig vom Einkommen und Vermögen des Betroffenen und ggf. unterhaltsverpflichteten Angehörigen.

Maßnahmen der Eingliederungshilfe sind unter anderem:

  • Heilpädagogische Leistungen für Kinder im Vorschulalter (Frühförderung)
  • Integrationsmaßnahmen in Kindergärten/Kindertagesstätten
  • Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
  • Hilfen zur Hochschulausbildung
  • Familienentlastende Dienste
  • Hilfen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Behindertenfahrdienst
  • Kraftfahrzeugfinanzierungshilfen
  • Psychosoziale Begleitbetreuung während einer Drogensubstitution
  • Hilfen zur Teilhabe am Leben der Gemeinschaft

und vieles andere mehr.

Für einige Leistungen der Eingliederungshilfe, z.B. Hilfe zum Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen, ist in der Regel der Landeswohlfahrtsverband Hessen als überörtlicher Träger der Sozialhilfe zuständig.

Die notwendigen Antragsformulare senden Ihnen unsere Mitarbeiter/innen auf Wunsch zu.

Für Menschen mit Behinderung sind Fahrdienste von großer Bedeutung. Sie ermöglichen ihnen eine möglichst selbstbestimmte Gestaltung ihrer Aktivitäten und erleichtern ihnen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Wenn sie kein eigenes Fahrzeug fahren können oder der öffentliche Nahverkehr nicht barrierefrei nutzbar ist, sind sie auf Unterstützung von Behindertenfahrdiensten angewiesen. Der eingeschränkte Aktionsradius führt vielfach zu einer Isolation der Betroffenen. Der Behindertenfahrdienst kann für Veranstaltungen jeglicher Art, zum Einkaufen, für private Besuche, Ausflugsfahrten etc. genutzt werden.

Im Landkreis Limburg-Weilburg ist ein Behindertenfahrdienst organisiert. Personen, die einen Behindertenausweis mit dem Merkmal aG (außergewöhnlich gehbehindert) besitzen, können an dem Behindertenfahrdienst teilnehmen. Sofern kein ausreichendes Einkommen und Vermögen vorhanden ist, kann das Sozialamt die Kosten für eine bestimmte Anzahl von Fahrten übernehmen.

Bei Fragen steht Ihnen auch gerne unsere Mitarbeiterin zur Verfügung:

Frau Carola Kremer
Telefon: 06431 296-392
c.kremer(at)limburg-weilburg.de

Folgende Träger bieten den Behindertenfahrdienst an:

Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Limburg
Senefelder Straße 1
65549 Limburg
Tel.:06431 91900

Deutsches Rotes Kreuz – Kreisverband Oberlahn
Frankfurter Straße 31
35781 Weilburg
Tel.: 06471 928019

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