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Jeder Mensch kann in eine Notsituation geraten, in der er staatlicher Hilfe bedarf: Durch einen Unfall oder Krankheit, eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit, den Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder aufgrund von zu geringem Einkommen. Gegen die Folgen der meisten dieser Fälle sind wir versichert. Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt?

Die Sozialhilfe ist das unterste Netz im System der sozialen Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland, auf die jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch hat. Sozialhilfe erhält, wer sich nicht selbst helfen kann oder wer die Hilfe von anderen, besonders von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen nicht erhält.

Sozialhilfe können Sie als persönliche Hilfe, Geldleistung oder Sachleistung erhalten. Auf fast alle Leistungen der Sozialhilfe besteht ein Rechtsanspruch. Allerdings ist die Sozialhilfe abhängig vom Einkommen und Vermögen eines jeden, sodass sie nur geleistet werden kann, wenn beides nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten.

Eine Übersicht über die Leistungen, welche in diesem Bereich erbracht werden mit Informationstexten und direkten Ansprechpartner/innen, sowie notwendigen Formularen finden Sie in den einzelnen Fachdiensten unter "Ansprechpartner und Leistungen für Bürger*innen".

Kategorie: Soziale Angebote, Angebote, (Materielle) Notlagen, Inklusion, Kinder, Jugendliche und Familie, Migration und Integration, Senioren, Frauen, Frauen/Männer/divers, Entlastungsangebote, Gesundheit und Pflege
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