Wohnraum Flüchtlinge

Gemeinschaftsunterkünfte (GU) für ausländische Flüchtlinge

Asylsuchende werden im Landkreis Limburg-Weilburg vom Sozialamt in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Als Gemeinschaftsunterkünfte geeignet sind in der Regel Mehrfamilienhäuser, Pensionen oder Hotels.

Eine Gemeinschaftsunterkunft muss diverse Standards erfüllen. Die Aufnahmekapazität sollte mindestens 15 Plätze bei 6 - 9 qm Wohnraum pro Person betragen. Geeignete Objekte können entweder vom Landkreis Limburg-Weilburg oder von der Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung (GAB) angemietet werden. Die Gemeinschaftsunterkünfte unterliegen einer fortlaufenden Kontrolle zur Einhaltung der Standards.

Sind die Anforderungen erfüllt und besteht Interesse an einer Nutzung für Flüchtlinge, wenden Sie sich bitte mit einer ausführlichen Beschreibung des Objektes per E-Mail an folgende Adresse:

wohnraum_fluechtlinge(at)limburg-weilburg.de
Tel: 06431 296-473 oder
Tel: 06431 296-530

Eigener Wohnraum für Flüchtlinge

Asylsuchende dürfen privaten Wohnraum erst dann anmieten, wenn das Bleiberecht und der Status gesichert sind. Wenn Sie eine Wohnung haben, die Sie gerne an Flüchtlinge mit Bleiberecht vermieten wollen, können Sie dies gerne mit den notwendigen Angaben unter Nutzung des Kontaktformulars mitteilen. Einer unserer Mitarbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei der Vermietung von Privatwohnungen an Asylbewerber oder Flüchtlinge mit Bleiberecht wird nicht der Landkreis Limburg-Weilburg, sondern der Hilfesuchende selbst Vertragspartner. Der Landkreis tritt lediglich als Vermittler auf. Sofern Sozialleistungen erbracht werden, kann aber im wechselseitigen Einverständnis die Miete direkt durch den Landkreis Limburg-Weilburg oder das Jobcenter an den Vermieter gezahlt werden.

Für darüber hinausgehende Fragen können Sie sich gerne auch per E-Mail an unsere zuständige Mitarbeiterin wenden:

51.53(at)limburg-weilburg.de
wohnraum_fluechtlinge(at)limburg-weilburg.de
Fax: 06431 296-449
Tel: 06431 296-473 oder
Tel: 06431 296-530

Wohnungssuche und Umzug

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat einige Informationen zum Thema umzug zusammengetragen. Es geht dabei bspw. um die Frage, wie und wann man seinen Wohnsitz ummelden muss oder wie man einen Nachsendeauftrag der Post beantragt, was es bedeutet, einen Immobilienmakler zu beauftragten oder wer Anspruch auf Wohngeld hat.

hier geht es zur entsprechenden Website des BAMF

Wohnungsführerschein

Mieter- und Haushaltskompetenzen: Der "Wohnungsführerschein"

Das Schulungsangebot für den Erwerb des „Wohnungsführerscheins“ ist kostenfrei und kann direkt vor Ort in Ihrer Einrichtung erfolgen, z.B. in den Gemeinschaftsunterkünften oder in den Helferkreisen. Weitere Informationen und Terminbuchungen bei Frau Meliha Delalic unter: WIR-Koordination(at)limburg-weilburg.de oder telefonisch: 06431/ 296-321.

Der Umzug aus einer Gemeinschaftsunterkunft in eine eigene Wohnung mit geschützter Privatsphäre stellt einen wichtigen Baustein im Integrationsprozess der Neuzugewanderten dar. Das reguläre Wohnen bietet nicht nur ein Plus an individueller Lebensqualität, sondern verschafft darüber hinaus auch die Möglichkeit mehr soziale Kontakte im Wohnumfeld zu knüpfen und ansässig zu werden. Mit dem Projekt "Wohnungsführerschein" möchte der Landkreis Limburg-Weilburg die Neuzugewanderte auf ihrem Weg in die eigene Wohnung unterstützen und mit den grundlegenden Gegebenheiten des selbständigen Wohnens vertraut machen.

Die Schulung für den Wohnungsführerschein wird in deutscher (leichter) Sprache abgehalten, ggf. auch mit Dolmetscher, ist sehr bildhaft gestaltet, dauert 120 Minuten und erläutert praxisnah die häufigsten Fragen um folgende Themen:

• Pflichten des Mieters / Hausordnung
• Miete und Nebenkosten
• Heizen, Lüften, Schimmelvermeidung, Brandschutz
• Energiesparen / Wassersparen / Kostenfallen
• Mülltrennung
• Haftpflichtversicherung

Für die Teilnahme wird eine personalisierte Bescheinigung ausgehändigt. Diese kann bei der Wohnungssuche hilfreich sein, denn sie kann den Vermietern vorgelegt werden und zeigt, dass die Person sich bereits mit den Rechten und Pflichten des Mieters auseinandergesetzt hat.

Das Schulungsangebot für den Erwerb des „Wohnungsführerscheins“ ist kostenfrei und kann direkt vor Ort in Ihrer Einrichtung erfolgen, z.B. in den Gemeinschaftsunterkünften oder in den Helferkreisen. Weitere Informationen und Terminbuchungen bei Frau Meliha Delalic unter: m.delalic@limburg-weilburg.de oder telefonisch: 06431/ 296-321.

Einzug

Checkliste Einzug

Bevor man einen Mietvertrag unterschreibt, sollte man sich nach allen Kosten erkundigen. Dazu zählt neben der Miete selbst auch das Geld, dass man für die sogenannten Nebenkosten wie zum Beispiel für die Heizung und warmes Wasser braucht. Hier finden Sie eine passende Checkliste dazu in mehreren Sprachen:


Hilfreich zu diesem Thema ist auch der achtminütige Film "Meine erste Wohnung in Deutschland". Er zeigt in einfacher Sprache auf, was beim Einzug in eine Mietwohnung und während des Mietverhältnisses beachtet werden sollte. Es geht dabei um die Miete, Kaution, Nebenkosten, Hausordnung, Mülltrennung usw.

Das Video ist hier auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Paschto und Urdu verfügbar (ganz nach unten scrollen): zum Film "Meine erste Wohnung in Deutschland"

Zum Thema Stromsparen im Haushalt: Strom sparen im Haushalt: Einfache Tipps | Verbraucherzentrale.de

Weiterführende Informationen