Wohnen

Wer in Deutschland bleiben will und darf, sucht irgendwann eine eigene Wohnung. Hier haben wir einige Informationen dazu zusammengestellt.

Wohnungssuche und Umzug

Die folgende Broschüre beantwortet viele verschiedene Fragen zum Thema Wohnungssuche in Deutschland. Die Boschüre gibt Informationen zu folgenden Themen:

Wie meldet man seinen Wohnsitz an? Wie bekommt man die Post zur neuen Wohnung? Was ist ein Immobilienmakler und wie kann er helfen? Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

hier geht es zur Website des BAMF

Wohnungsführerschein

Mieter- und Haushaltskompetenzen: Der "Wohnungsführerschein"

Sie möchten aus einer Gemeinschafts-Unterkunft ausziehen. Sie möchten in einer eigenen Wohnung wohnen. Eine eigene Wohnung gibt Ihnen mehr Selbstständigkeit.

Dafür gibt es den Wohnungsführerschein. Der Wohnungsführerschein ist eine Schulung. In der Schulung lernen Sie wichtige Regeln für eine eigene Wohnung.

Sie lernen zum Beispiel:

  • Welche Pflichten haben Sie als Mieter?
  • Was steht in der Hausordnung?
  • Was müssen Sie für die Wohnung bezahlen?
  • Was müssen Sie für Strom und Wasser bezahlen?
  • Wie heizen Sie richtig?
  • Wie lüften Sie richtig?
  • Wie vermeiden Sie Schimmel?
  • Wie schützen Sie sich vor einem Brand?
  • Wie sparen Sie Energie?
  • Wie sparen Sie Wasser?
  • Welche Kostenfallen gibt es?
  • Wie trennen Sie den Müll?
  • Was ist eine Haft-Pflicht-Versicherung?

Die Schulung dauert etwa 2 Stunden. Die Schulung findet in deutscher Sprache statt. Die Sprache ist leicht verständlich. Bei Bedarf hilft ein Dolmetscher. Ein Dolmetscher übersetzt die Sprache für Sie. Die Schulung nutzt viele Bilder. Die Schulung erklärt viele Dinge aus dem Alltag.

Nach der Schulung bekommen Sie eine Bescheinigung. Die Bescheinigung ist auf Ihren Namen ausgestellt. Sie können die Bescheinigung bei der Wohnungssuche zeigen.

Die Bescheinigung zeigt dem Vermieter: Sie haben sich mit dem Wohnen beschäftigt. Sie kennen wichtige Regeln für Mieter.

Die Schulung kostet kein Geld. Die Schulung kann direkt bei Ihnen stattfinden. Zum Beispiel kann die Schulung in einer Gemeinschaftsunterkunft stattfinden. Die Schulung kann auch bei einem Helferkreis stattfinden.

Sie möchten mehr Informationen? Sie möchten einen Termin für die Schulung vereinbaren? Dann wenden Sie sich an:

Frau Meliha Delalic unter: WIR-Koordination(at)limburg-weilburg.de oder telefonisch: 06431/ 296-321.

Einzug

Sie möchten eine Wohnung mieten. Dann sollten Sie vorher alle Kosten kennen. Sie müssen nicht nur die Miete bezahlen. Sie müssen auch andere Kosten bezahlen. Diese Kosten heißen Nebenkosten. Zu den Nebenkosten gehören zum Beispiel Kosten für die Heizung. Auch warmes Wasser kann zu den Nebenkosten gehören. Informieren Sie sich deshalb vorher über alle Kosten.

Der Film „Meine erste Wohnung in Deutschland“

Es gibt auch einen Film zum Thema Wohnung. Der Film dauert etwa 8 Minuten. Der Film heißt „Meine erste Wohnung in Deutschland“. Der Film ist in einfacher Sprache. Der Film erklärt wichtige Dinge rund um eine Mietwohnung.

Zum Beispiel geht es um die Miete. Es geht auch um die Kaution. Es geht um die Nebenkosten. Es geht um die Hausordnung. Es geht auch um die Mülltrennung.

Den Film gibt es in mehreren Sprachen. Dazu gehören Deutsch, Englisch, Arabisch, Farsi, Tigrinya, Paschto und Urdu.

 zum Film "Meine erste Wohnung in Deutschland"

Strom sparen

Auch beim Strom können Sie Geld sparen. Dazu gibt es einfache Tipps. Die Verbraucher-Zentrale erklärt, wie Sie im Haushalt Strom sparen können.

Strom sparen im Haushalt: Einfache Tipps | Verbraucherzentrale.de

Gemeinschaftsunterkünfte (GU) für ausländische Flüchtlinge

Asylsuchende werden im Landkreis Limburg-Weilburg vom Sozialamt in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Als Gemeinschaftsunterkünfte geeignet sind in der Regel Mehrfamilienhäuser, Pensionen oder Hotels.

Eine Gemeinschaftsunterkunft muss diverse Standards erfüllen. Die Aufnahmekapazität sollte mindestens 15 Plätze bei 6 - 9 qm Wohnraum pro Person betragen. Geeignete Objekte können entweder vom Landkreis Limburg-Weilburg oder von der Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung (GAB) angemietet werden. Die Gemeinschaftsunterkünfte unterliegen einer fortlaufenden Kontrolle zur Einhaltung der Standards.

Sind die Anforderungen erfüllt und besteht Interesse an einer Nutzung für Flüchtlinge, wenden Sie sich bitte mit einer ausführlichen Beschreibung des Objektes per E-Mail an folgende Adresse:

wohnraum_fluechtlinge(at)limburg-weilburg.de
Tel: 06431 296-530

Eigener Wohnraum für Flüchtlinge

Asylsuchende dürfen privaten Wohnraum erst dann anmieten, wenn das Bleiberecht und der Status gesichert sind. Wenn Sie eine Wohnung haben, die Sie gerne an Flüchtlinge mit Bleiberecht vermieten wollen, können Sie dies gerne mit den notwendigen Angaben unter Nutzung des Kontaktformulars mitteilen. Einer unserer Mitarbeiter wird sich dann mit Ihnen in Verbindung setzen.

Bei der Vermietung von Privatwohnungen an Asylbewerber oder Flüchtlinge mit Bleiberecht wird nicht der Landkreis Limburg-Weilburg, sondern der Hilfesuchende selbst Vertragspartner. Der Landkreis tritt lediglich als Vermittler auf. Sofern Sozialleistungen erbracht werden, kann aber im wechselseitigen Einverständnis die Miete direkt durch den Landkreis Limburg-Weilburg oder das Jobcenter an den Vermieter gezahlt werden.

Für darüber hinausgehende Fragen können Sie sich gerne auch per E-Mail an unsere zuständige Mitarbeiterin wenden:

51.53(at)limburg-weilburg.de
wohnraum_fluechtlinge(at)limburg-weilburg.de
Fax: 06431 296-449
Tel: 06431 296-530

Weiterführende Informationen