Volksabstimmungen 2018

Am 28. Oktober 2018 finden gleichzeitig mit der Wahl zum 20. Hessischen Landtag auch mehrere Volksabstimmungen und die Direktwahl des Landrats des Landkreises Limburg-Weilburg statt.

Die für die Landtagswahl gebildeten Wahlkreise bilden je einen Stimmkreis für die Volksabstimmungen (§ 10 Abs. 2 Gesetz über Volksabstimmungen – VAbstG).

Die Stimmbezirke und Abstimmungsräume der Volksabstimmungen müssen mit den Wahlbezirken und Abstimmungsräumen der Landtagswahl übereinstimmen.

Die für die Landtagswahl ernannten Kreiswahlleiter sowie deren Stellvertreter nehmen kraft Gesetzes auch die Aufgaben der Kreiswahlleiter bzw. deren Stellvertreter für die Volksabstimmungen wahr (§ 11 Abs. 3 VAbstG).

Die Mitglieder der Kreiswahlausschüsse für die Landtagswahl können zugleich zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses für die Direktwahl berufen werden, sofern sie die kommunalwahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Hiervon wurde im Landkreis Limburg-Weilburg Gebrauch gemacht (§§ 107, 93 Abs. 1 KWO, § 39 Abs. 1 StimmO).

Amtliche Bekanntmachungen