Kommunalwahlen 2021

Die nächsten Kommunalwahlen (Ortsbeirats-, Gemeinde- und Kreiswahlen) und die Ausländerbeiratswahlen finden in Hessen am 14. März 2021 statt.

Rechtsgrundlagen

  • die Verordnung über den Tag der Kommunalwahlen 2021 vom 27. Mai 2020 (GVBl. 2020, Nr. 30, S. 366)
  • das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2020 (GVBl. 2020, Nr. 26, S. 318),
  • die Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Siebten Verordnung zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 25. Mai 2020 (GVBl. 2020, Nr. 30, S. 367),
  • die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2020 (GVBl. 2020, Nr. 26, S. 318),
  • die Hessische Landkreisordnung (HKO) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2020 (GVBl. 2020, Nr. 26, S. 318).
  • Die aktuellen Rechtsgrundlagen können auf der Internetseite www.rv.hessenrecht.hessen.de eingesehen werden.

Wahlorgane für die Kreistagswahl 2021 im Landkreis Limburg-Weilburg

Wahlleiter
Dr. Thomas Orth
Leiter des Amts für Öffentliche Ordnung
E-Mail: wahlen(at)limburg-weilburg.de

Stellvertretender Wahlleiter
Jürgen Morschhäuser
Fachdienstleiter des Fachdienstes "Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung" im Amt für Öffentliche Ordnung
E-Mail: wahlen(at)limburg-weilburg.de

Wahlsachbearbeiter:
Jürgen Morschhäuser
E-Mail: wahlen(at)limburg-weilburg.de

stellvertretende Wahlsachbearbeiter:
Stephan Steger
Mitarbeiter im Fachdienst "Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung" im Amt für Öffentliche Ordnung
E-Mail: wahlen(at)limburg-weilburg.de

stellvertretende Wahlsachbearbeiter:
Willi Beck
Mitarbeiter im Fachdienst "Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung" im Amt für Öffentliche Ordnung
E-Mail: wahlen(at)limburg-weilburg.de

Die Büros des Kreiswahlleiters befinden sich in der Gartenstraße 1 in 65549 Limburg.

Beisitzerinnen / Beisitzer:
Herr Dieter Müller, Limburg
Frau Christine Möller, Limburg
Frau Christa Olbertz, Limburg
Herr Swen Bastian, Beselich
Herr Michael Klein, Mengerskirchen
Frau Petra Baumann, Hadamar

stellvertretende Beisitzerinnen / Beisitzer:
Herr Kurt Hofmeister, Bad Camberg
Frau Herta Hofmeister, Bad Camberg
Frau Rosel Meffert, Limburg
Herr Bernd Hörle, Villmar
Frau Susanne Ibel, Hünfelden
Frau Karoline Baumbach, Weilmünster

 

Amtliche Bekanntmachungen

Fristen

Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Kreistagswahlen (im Original) beim Kreiswahlleiter: Montag, 4. Januar 2021, 18:00 Uhr (69. Tag vor der Wahl).

Wahlsystem

Das Verhältniswahlsystem mit starren Listen ist durch das „Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung“ vom 23. Dezember 1999 zu einem begrenzt offenen Listenverfahren mit einem stärkeren Personenbezug („Kumulieren und Panaschieren“) umgestaltet worden. Das auf Wahlvorschlägen in Listenform basierende Verhältniswahlsystem ist mit Elementen der Personenwahl angereichert worden. Zentrales Merkmal dieses kombinierten Listen- und Personenauswahlverfahrens ist es, dass jeder Wähler so viele Stimmen abgeben darf wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu besetzen sind. Diese Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (bis zu drei Stimmen, „Kumulieren“) an Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen („Panaschieren“) vergeben werden. Die auf diese Weise auf jeden Bewerber entfallende Zahl an Personenstimmen entscheidet darüber, wer aus der jeweiligen Liste für den betreffenden Wahlvorschlag in die Vertretungskörperschaft einzieht; der von der Partei oder Wählergruppe vergebene Listenplatz ist hierfür nicht mehr maßgeblich. Die Sitzverteilung auf die Wahlvorschläge erfolgt entsprechend dem Verhältnis der Stimmen im Wahlkreis nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer-Verfahren). Sämtliche gültigen Stimmen werden in die Berechnung einbezogen. Wird nur ein Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Auch bei der Mehrheitswahl hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind; auch hier dürfen bis zu drei Stimmen auf jeden Bewerber verteilt werden.

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