Beteiligungsberichte
Die Hessische Gemeindeordnung verpflichtet die Kommunen, die Politik und die Öffentlichkeit in jährlichen Berichten über Beteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen zu informieren.
Der Landkreis Limburg-Weilburg möchte hier nicht nur den gesetzlichen Vorschriften nachkommen, sondern will mit dieser Erhebung umfassend informieren. Gliederungsgrundlage des Berichtes sind die unterschiedlichen Gesellschaftsformen der Beteiligungen.