Naturschutz

Der Fachdienst Bauen und Naturschutz nimmt für das gesamte Kreisgebiet die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde (UNB) wahr. Dies umfasst alle vom Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG) an uns übertragenen Aufgaben. Wir nehmen zu Planungen und Vorhaben Stellung und prüfen die Vereinbarkeit von verschiedensten Maßnahmen und Handlungen mit dem Naturschutzrecht.

  • Beratung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Städte und Gemeinden des Landkreises Limburg- Weilburg in Fragen des Naturschutzes
  • Mitwirkung bei Genehmigungen für so genannte Eingriffe in Natur und Landschaft (z. B. Bauvorhaben im sog. "Außenbereich", d. h. außerhalb der Städte bzw. Dörfer), und bei der Zulassung von Beeinträchtigungen in geschützte Biotope
  • Abgabe von Stellungnahmen zu verschiedenen Planungen, besonders Bauleitplänen, Raumordnungsplänen und Planfeststellungsplänen
  • Betreuung der Städte und Gemeinden bei der Landschaftsplanung
  • Befreiungen und sonstige Verwaltungsverfahren nach dem Artenschutzrecht
  • Verträglichkeitsprüfungen nach FFH- Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie
  • Verwaltung von privaten und öffentlichen Ökokonten
  • Eingreifen bei illegalen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft

Zu unseren weiteren Aufgaben gehört die Beratung der Bürger und Kommunen in Fragen des Naturschutzes, die Führung der sog. Ökokonten, die Bewilligung von Fördermitten aus der Ausgleichsabgabe, Führen eines Naturschutzregisters und die Ahndung naturschutzrechtlich unzulässiger Handlungen.

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