Fachdienst Bauen und Naturschutz

Der Fachdienst Bauen und Naturschutz nimmt unter anderem die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) wahr. Wir sind für die Beratung und Bearbeitung  und Genehmigung von Bauanträgen, Bauvorbescheiden und Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Kreisgebiet, mit Ausnahme der Kreisstadt Limburg, zuständig.

Weiterhin ist es u.a. Aufgabe der Bauverwaltung für die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen zu sorgen und ggf. bei Verstößen gegen diese Bestimmungen gegenüber den Verantwortlichen die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.

Zu unseren weiteren Aufgaben gehören das Führen des Baulastenverzeichnisses und die Beratung und Bearbeitung von Anträgen zur Wohnungsbauförderung.

Im Bereich Naturschutz nehmen wir für das gesamte Kreisgebiet die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde (UNB) wahr. Dies umfasst alle vom Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG) an uns übertragenen Aufgaben. Wir nehmen zu Planungen und Vorhaben Stellung und prüfen die Vereinbarkeit von verschiedensten Maßnahmen und Handlungen mit dem Naturschutzrecht.

Zu unseren weiteren Aufgaben gehört die Beratung der Bürger und Kommunen in Fragen des Naturschutzes, die Führung der sog. Ökokonten, die Bewilligung von Fördermitten aus der Ausgleichsabgabe, Führen eines Naturschutzregisters und die Ahndung naturschutzrechtlich unzulässiger Handlungen.

 

Wichtiger Hinweis: neuer Bauvorlagenerlass ab 01. März 2022

Bauvorlagen Bauvorlagenerlass und Vordrucke | wirtschaft. hessen.de



Fachdienst Bauen und Naturschutz
Leitung: Silke Bauer

Neubau Kreishaus Limburg
Schiede 43
65549 Limburg

 

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin in den folgenden Servicezeiten:

Montag bis Mittwoch: 8:30 - 12.00 Uhr sowie 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:30 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr

Zuständigkeiten nach Kommunen

Wohnungsbauförderung/Sozialer Wohnungsbau

Zentrale Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus besteht darin, Bevölkerungsschichten mit mittleren bzw. niedrigen Einkommen die Bildung von Wohneigentum zu ermöglichen, bzw. sie mit bezahlbarem Mietraum zu versorgen.

Ihre Ansprechpartner und -innen sind

Aktuell (Stand: Januar 2019) besteht die Wohnungsbauförderung aus folgenden Förderprogrammen:

  • Hessen-Baudarlehen (Neubau oder Ersterwerb von Häusern oder Eigentumswohnungen zur Selbstnutzung)
  • Hessen-Darlehen (Kauf von Gebrauchtimmobilien zur Selbstnutzung)

Kostenzuschüsse zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Umfeld

Bei dem Mietwohnungsbau ist eine kommunale Finanzierungsbeteiligung durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde des Bauorts erforderlich. Die Modernisierung von Mietwohnungen wird durch Darlehen gefördert.

Neubau und Modernisierung von Mietwohnungen, Herrichtung von Wohn- und Nichtwohngebäuden, Erwerb von Nichtwohngebäuden durch Kommunen

Nähere Informationen bzw. jeweils die aktuellen Konditionen können bei Herrn Beck, Frau Viehmann und Frau Sapinski oder im Internet unter https://www.wibank.de/wibank/ erfragt werden.

Baulasten

Die Baulast ist eine vom Grundstückseigentümer freiwillig übernommene, öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde.

Für die Eintragung einer Baulast sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Baulasterklärung (1-fach)
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte mit Ortsvergleich des zu belastenden  Grundstückes und vermasster Darstellung der Baulastfläche (5-fach)
  • Beglaubigter Grundbuchauszug, Abt. 1 und 2, nicht älter als ein Monat (1-fach)
  • soweit vorhanden - Auflassungsvormerkung (1-fach)
  • soweit notwendig - Erbschein (1-fach)
  • eventuell - Kostenübernahmeerklärung

Näheres erfahren Sie auf dieserSeite

Ihre Ansprechpartnerinnen im Bereich der Baulasten sind:

Sachgebiete

Weiterführende Links