Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin in den folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:00 - 12.00 Uhr sowie 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr sowie 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
Fachdienst Bauen und Naturschutz
Leitung: Silke Bauer
Neubau Kreishaus Limburg
Schiede 43
65549 Limburg
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin in den folgenden Servicezeiten:
Montag bis Mittwoch: 8:00 - 12.00 Uhr sowie 13:30 - 15:30 Uhr
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Der Fachdienst Bauen und Naturschutz nimmt unter anderem die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Hessischen Bauordnung (HBO) wahr. Wir sind für die Beratung und Bearbeitung und Genehmigung von Bauanträgen, Bauvorbescheiden und Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Kreisgebiet, mit Ausnahme der Kreisstadt Limburg, zuständig.
Weiterhin ist es u.a. Aufgabe der Bauverwaltung für die Einhaltung der baurechtlichen Bestimmungen zu sorgen und ggf. bei Verstößen gegen diese Bestimmungen gegenüber den Verantwortlichen die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.
Zu unseren weiteren Aufgaben gehören das Führen des Baulastenverzeichnisses und die Beratung und Bearbeitung von Anträgen zur Wohnungsbauförderung.
Im Bereich Naturschutz nehmen wir für das gesamte Kreisgebiet die Aufgaben der unteren Naturschutzbehörde (UNB) wahr. Dies umfasst alle vom Hessischen Naturschutzgesetz (HENatG) an uns übertragenen Aufgaben. Wir nehmen zu Planungen und Vorhaben Stellung und prüfen die Vereinbarkeit von verschiedensten Maßnahmen und Handlungen mit dem Naturschutzrecht.
Zu unseren weiteren Aufgaben gehört die Beratung der Bürger und Kommunen in Fragen des Naturschutzes, die Führung der sog. Ökokonten, die Bewilligung von Fördermitten aus der Ausgleichsabgabe, Führen eines Naturschutzregisters und die Ahndung naturschutzrechtlich unzulässiger Handlungen.
Hinweis: Im Zuge der Digitalisierung und des zukünftigen, digitalen Bauantrages bitten wir darum, aktuelle Bauanträge auch in digitaler Form (PDF) beim zuständigen Sachbearbeiter einzureichen. Die Einreichung in analoger Form ist bis auf Weiteres zwingend notwendig. Zum jetzigen Zeitpunkt bedürfen die digitalen Unterlagen daher nicht unbedingt der Unterschrift des Antragstellers und Entwurfverfassers.
Die Wohnraumförderung der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg ist die zuständige Wohnraumförderstelle im Sinne des § 25 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG).
Hierzu bieten wir unseren Bürgerinnen und Bürgern weitreichende Informationen rund um das Thema Wohnraumförderung.
Ihre Ansprechpartner und -innen sind:
Aktuell besteht die Wohnraumförderung aus folgenden Förderprogrammen (Stand April 2025):
Hessen Darlehen Neubau und Bestandserwerb
Im Rahmen der Wohnraumförderung unterstützt das Land Hessen unter bestimmten Voraussetzungen die Finanzierung privater Neubauprojekte und den Erwerb eines bestehenden Gebäudes oder einer Eigentumswohnung. Auch beim Neubau bzw. bei der Modernisierung von Mietwohngebäuden bestehen Fördermöglichkeiten.
Den Interessenten wird empfohlen, sich vor dem Einreichen eines Bauantrages oder vor Abschluss eines Kaufvertrages zum Erwerb von Wohneigentum bezüglich der Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen zu erkundigen.
Auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen sind detaillierte Informationen zu finden. Auf dieser Seite können sämtliche Formulare heruntergeladen werden.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit nach vorheriger Terminabsprache ein persönliches Beratungsgespräch zu führen. Hierzu sind Einkommensnachweise sowie Unterlagen über die geplante Finanzierung des Bauvorhabens oder des Kaufobjektes mitzubringen.
Das Programm zur „Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum“.
Ziel dieses Programms ist die Förderung von Umbaumaßnahmen im bestehenden Wohneigentum, so dass Menschen mit Behinderungen weiter einen eigenen Haushalt führen sowie selbstständig und unabhängig leben können.
Aus diesem Grund gewährt das Land Hessen im Rahmen eines Landesprogramms Kostenzuschüsse zur Beseitigung baulicher Hindernisse für Menschen mit Behinderungen in bestehenden Wohngebäuden und im näheren Wohnungsumfeld. Beratung und Antragstellung erfolgen über die Wohnraumförderstelle.
Wichtig:
Für dieses Programm stehen jährlich, nur im begrenzten Umfang, Fördermittel zur Verfügung.
Grundsätzlich können nur solche Maßnahmen gefördert werden, die erst nach Vorliegen einer Förderzusage begonnen werden.
Informationen, Förderrichtlinie und Antragsvordrucke können auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen abgerufen werden
Die Bereitstellung von Fördermitteln setzt grundsätzlich voraus, dass sich auch die zuständige Kommune an der Finanzierung beteiligt.
Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Förderfähig sind Maßnahmen im Mietwohnungsbau, bei denen mindestens vier Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden.
Neubau von Mietwohnungen
Die Fördermittel werden für die Schaffung von Wohnraum, der zur dauerhaften Fremdvermietung zweckbestimmt ist, bereitgestellt. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen (nachrangige Absicherung) sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung. Förderfähig sind Maßnahmen im Mietwohnungsbau, bei denen mindestens vier Wohneinheiten entstehen oder modernisiert werden.
Modernisierung von Mietwohnungen
Die Fördermittel werden für die Modernisierung von Mietwohnungen, die vor dem 1. Januar 1995 bezugsfertig geworden sind, bereitgestellt. Die Förderung besteht aus einem zinsgünstigen Baudarlehen (nachrangige Absicherung) sowie einem zusätzlichen Finanzierungszuschuss. Die geförderten Wohnungen unterliegen einer Belegungs- und Mietpreisbindung.
Nicht gefördert werden können energetische Maßnahmen, die die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen ihrer Programme mit zinsverbilligten Darlehen fördert.
Nähere Informationen finden Sie auf der auf der Homepage der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen.
Die Baulast ist eine vom Grundstückseigentümer freiwillig übernommene, öffentlich-rechtliche Verpflichtung gegenüber der Baubehörde.
Für die Eintragung einer Baulast sind folgende Unterlagen erforderlich:
Näheres erfahren Sie auf dieserSeite
Ihre Ansprechpartnerinnen im Bereich der Baulasten sind: