Fachdienst Ausländerwesen

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Verschiedene ausländerrechtliche Fragestellungen bilden den Schwerpunkt des Sachgebietes. Die maßgeblichen Bestimmungen sind im Zuwanderungsgesetz normiert. Das Aufenthaltsgesetz, das Teil des Zuwanderungsgesetzes ist, regelt insbesondere die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, die Förderung der Integration und die Beendigung des Aufenthalts von Ausländern. Auch bei der Durchführung des Asylgesetzes hat die Ausländerbehörde Aufgaben wahrzunehmen. So stellt sie z. B. die Aufenthaltsgestattungen für die Asylbewerber aus.

Das Ausländerrecht unterscheidet zwischen EU- und Nicht-EU-Ausländern. Es sieht verschiedene Aufenthaltszwecke vor. Es werden Aufenthaltserlaubnisse zum Zwecke des Besuchs, der Ausbildung, der Erwerbstätigkeit, aus humanitären und aus familiären Gründen ausgestellt.

Für EU-Ausländer wird keine Aufenthaltserlaubnis mehr erteilt. Es genügt in der Regel eine Anmeldung bei der Meldebehörde der Wohnsitzgemeinde.

Für die Einreise in das Bundesgebiet sind die Visavorschriften zu beachten. Anträge auf Erteilung eines Visums sind beim zuständigen deutschen Konsulat im Heimatland zu stellen. Insbesondere bei Besuchsaufenthalten ist es in der Regel erforderlich, dass bei der Visumsbeantragung eine entsprechende Verpflichtungserklärung bei der Deutschen Auslandsvertretung vorgelegt werden muss. Durch diese Erklärung, die bei der Ausländerbehörde abgegeben werden kann, verpflichtet sich die Gastgeberin oder der Gastgeber zur Übernahme aller Unterbringungs-, Verpflegungs- und möglicher Krankheits-, Pflege- und Rückreisekosten.

 

Aufgaben:

  • Regelung des Aufenthalts von Unionsbürgern nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU: Feststellung, dass Voraussetzungen nicht (mehr) vorliegen;
  • Regelung des Aufenthaltes von Drittstaatsangehörigen nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG): Erteilung, Verlängerung und Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis bzw. Niederlassungserlaubnis, Integration von Drittstaatsangehörigen, Verfahren nach dem Terrorismusbekämpfungsgesetz unterstützen, Genehmigung von selbständigen Erwerbstätigkeiten und Beschäftigungen (One-Stop-Government); 
  • Rückkehrberatung, Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern in Einzelfällen, 
  • Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltsgestattungen für Asylbewerber nach dem Asylgesetz, 
  • Erteilung und Verlängerung von Duldungen für Drittstaatsangehörige, 
  • Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen nach dem AufenthG, 
  • Beteiligung im Visaverfahren für Daueraufenthalte (Familiennachzug, Studium usw.).

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