Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe

Leitung: Volker Purtauf

E-Mail: 50.60(at)Limburg-Weilburg.de
Fax:     06431 296-406
 

Der Fachdienst Wirtschaftliche Jugendhilfe hat die Aufgabe, voll- und teilstationäre sowie ambulante Leistungen finanziell zu unterstützen. Für voll- und teilstationäre Maßnahmen erfolgt des Weiteren eine Heranziehung der Eltern sowie des jungen Menschen zu den Kosten. 

Zu den ambulanten Hilfsangeboten gehört unter anderem die Übernahme von Kindertagesstättenbeiträgen sowie die Förderung in Kindertagespflege.

Nähere Informationen zur Kindertagespflege, insbesondere der Förderkriterien, sowie Ansprechpartner, finden Sie unter dem Fachbereich "Kinder- und Jugendförderung".

Der Landkreis Limburg – Weilburg übernimmt auf Antrag der Personensorgeberechtigten Beiträge für den Besuch von Kindertagesstätten (Kindergärten, Kinderkrippen, Kinderhorte, Betreuende Grundschulen etc.). Voraussetzung ist, dass die finanzielle Belastung dem Kind und seinen Eltern nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII). Die Beitragsübernahme ist schriftlich zu beantragen. Dies kann zunächst auch formlos und unvollständig erfolgen. 

Der unten bereitgestellte Antragsvordruck (inklusive der Bescheinigung der Kita) ist nebst einzelfallbezogenen Nachweisen über die wirtschaftlichen Verhältnisse ein- bzw. nachzureichen. 

Der Antrag kann auch bei den Städten und Gemeinden (Rathaus) abgegeben werden. 

Die Beitragsübernahme erfolgt (sofern Anspruch bestehen sollte) frühestens ab dem Monat des Antragseinganges. 

Gerne beraten wir Sie zuvor persönlich oder telefonisch.