Fachdienst Grundsatzangelegenheiten

Leitung: Uwe Hannappel

E-Mail: 50.10(at)Limburg-Weilburg.de
Fax:     06431 296-406
 

Im Fachdienst Grundsatzangelegenheiten werden Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung für das gesamte Amt übernommen.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Controlling
  • Kontraktmanagement
  • Steuerungs- und Lenkungsunterstützung 
  • Vertretung in regionalen und überregionalen Gremien
  • Berichtswesen
  • Geschäftsführung von Ausschüssen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Jugendhilfeplanung
  • Netzwerk Frühe Hilfen
  • Gesundheitsorientierte Familienbegleitung (GFB)
  • Babylotsen
  • JUST BEst: Brücken in die Eigenständigkeit
  • Verfahrenslotsen

Flyer Frühe Hilfen

Flyer JUST BEst

Flyer Verfahrenslotsen

Fachcontrolling

  • Steuerungs- und Lenkungsunterstützung (Schwerpunkt Pädagogik und Soziales)
  • Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets für den Bereich der Jugendhilfe
  • Umsetzung der UN-Konvention "Inklusion" in Jugendhilfe- und Schulträgerangelegenheiten
  • Koordinierung der Umsetzung neuer gesetzlicher Entwicklungen
  • Vertragsmanagement
  • EDV, Software-Betreuung
  • Auswertung von Rundschreiben des Hessischen Landkreistages/ Hessischen Städtetages
  • Feststellung bzw. Ermittlung von EU-, Bundes und Landesprogrammen bezogen auf die örtliche Jugendhilfe
  • Aufstellung des Haushaltsplanes für das Amt für Jugend, Schule und Familie
  • Geschäftsführung für den Jugendhilfeausschuss, den Fachausausschuss Erziehungshilfe und den Fachausschuss Jugendförderung
  • Vertretung des Amtes in regionalen und überregionalen Gremien
  • Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Wahl der Schöffen für die Jugendschöffengerichte
  • Auf- und Ausbau einer Struktur zur regelmäßigen Berichterstattung an die Leitungsebene
  • Vorbereitung von Grußworten und Reden des Amtsleiters sowie des zuständigen Dezernenten in zentralen Fragen der öffentlichen Jugendhilfe
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Jugendhilfeplanung

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planunqsverantwortunq:

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
  • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.

Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass:

  • ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
  • junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,
  • Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.

Jugendhilfeplanung ist...

  • die quantitative und qualitative Bestandsfeststellung von Einrichtungen, Diensten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • die quantitative und qualitative Feststellung von Bedarfen an Angeboten der Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien,
  • die Empfehlung und Konzipierung von angemessenen Maßnahmen, um die als notwendig erkannten Bedarfe unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der jungen Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten zu realisieren.