Fachdienst Landwirtschaft

Leitung: Kathrin Hörter

E-Mail: 40.20(at)Limburg-Weilburg.de
Fax:    06431 296-5965

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Terminvereinbarungen möglich.
Rufnummer für Terminvereinbarungen: 06431 296-5805

Der Fachdienst Landwirtschaft ist für die Agrarförderung und für die Umsetzung  des landwirtschaftlichen Fachrechts in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus sowie der Landeshauptstadt Wiesbaden zuständig. Auch die Aufgaben der Siedlungsbehörde werden für die betroffenen Gebiete vom Fachdienst Landwirtschaft wahrgenommen.

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Jahr 2023 werden eine Vielzahl von Änderungen sowohl für die Direktzahlungen, als auch für die Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen eingeführt. Weiterführende Informationen finden Sie auch im unteren Bereich dieser Seite.
 
Mit dem Gemeinsamen Antrag können folgende Maßnahmen beim Fachdienst Landwirtschaft beantragt werden:

  • Basisprämie
  • Umverteilungsprämie
  • Junglandwirteprämie
  • Gekoppelte Einkommensstützung für die Haltung von Mutterkühen, -schafen und -ziegen
  • Zahlungen für Öko-Regelungen
  • Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete

Diese Maßnahmen werden in den Direktzahlungen zusammengefasst und sind an Vorschriften aus den Bereichen Umwelt, Lebens- und Futtermittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tierschutz geknüpft (Konditionalität). Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird jährlich im Rahmen von systematischen und anlassbezogenen Kontrollen bei den antragstellenden Betrieben überprüft. Für die Landkreise Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus sowie die Landeshauptstadt Wiesbaden ist der Fachdienst Landwirtschaft für die Durchführung Kontrollen zuständig.

Des Weiteren unterstützt der Fachdienst Landwirtschaft landwirtschaftliche Betriebe sowie Betriebe des Wein- und Gartenbaus bei der zukunftsorientierten Ausrichtung durch einzelbetriebliche Projektförderung für investive Vorhaben.

Die Förderungen erfolgen nach den "Richtlinien Einzelbetriebliches Förderungsprogramm Landwirtschaft" und gliedern sich in folgende Bereiche:

  • Agrarinvestitionsförderungsprogramm
  • Förderung von Investitionen zur Diversifizierung

Beide Teilmaßnahmen sind Bestandteil des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum (EPLR 2014-2020) und werden mit Mitteln der Europäischen Union kofinanziert.

Im Bereich des landwirtschaftlichen Fachrechtes werden vom Fachdienst Landwirtschaft die Klärschlamm-, Kompost- und Bioabfallverwertung sowie die Wirtschaftsdüngerverbringung überwacht. Des Weiteren werden auch Düngemittelverkehrs- und Pflanzenschutzmittelkontrollen (im Handel und beim Anwender) mit amtlichen Probenahmen durchgeführt.

In der Funktion als Träger öffentlicher Belange wird der Fachdienst Landwirtschaft zu verschiedensten Stellungnahmen herangezogen. Im Rahmen des Bauens im Außenbereich wird von der Fachbehörde festgestellt, ob die beantragte Baumaßnahme einem landwirtschaftlichen Betrieb dient, in ihrer Art und Größe angemessen und erforderlich ist. Eine Stellungnahme zur Privilegierung einer Maßnahme wird nur nach Aufforderung des Bauamtes oder der Unteren Naturschutzbehörde erstellt. Andere fachliche Stellungnahmen werden beispielsweise in Fällen von Grünlandumbruch, Erdauftrag und Ausweisung von Wasserschutzgebieten angefertigt.

Die Initiative „Bauernhof als Klassenzimmer“ wird vom Fachdienst Landwirtschaft in den Landkreisen Limburg-Weilburg und Rheingau-Taunus und der Landeshauptstadt Wiesbaden betreut. Durch Besuche von Kindergartengruppen und Schulklassen auf landwirtschaftlichen Betrieben soll der Ursprung von Nahrungsmitteln vor Ort nähergebracht werden.

Hier können Sie sich im Internetportal registrieren: Link zur Registrierung im Internetportal

 

ASP: Wie Sie sich für den Ernstfall vorbereiten!

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich zunehmend aus. Kontinuierlich werden im osteuropäischen Raum neue Fälle der ASP bei Wildschweinen sowie auch bei Hausschweinen gemeldet. Die geographische Ausbreitung der Pest nimmt somit zu und das Risiko einer Einschleppung nach Deutschland steigt weiterhin an. Um sich bestmöglich auf einen Ausbruch der ASP in Deutschland vorzubereiten, hat der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) für Sie einen Überblick über die wichtigsten Maßnahmen unter folgendem Link  zusammengestellt:

https://llh.hessen.de/tier/schweine/asp-wie-sie-sich-fuer-den-ernstfall-vorbereiten/

Weiterführende Links

Gemeinsame Agrarpolitik 2023-2027