Fachdienst Landentwicklung und Denkmalschutz
Leitung: Hans-Joachim Egenolf
E-Mail: Denkmalschutz(at)Limburg-Weilburg.de
E-Mail: 40.30(at)Limburg-Weilburg.de
Fax: 06431 296-5968
Aufgrund der aktuellen Situation sind persönliche Vorsprachen nur mit Terminvereinbarungen möglich. |
„Themen sind die Erhaltung und Entwicklung unserer Kulturlandschaft, der Arten-und Biotopschutz, das Schutzgebietsmanagement, die nachhaltige Entwicklung und Erhaltung der Lebensqualität in den Dörfern und Regionen im ländlichen Raum, der Denkmalschutz sowie die Vermeidung einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden im Hinblick auf die Agrarstruktur.
Der Fachdienst Landentwicklung und Denkmalschutz ist zuständig in den Landkreisen Limburg - Weilburg, Rheingau – Taunus und für die kreisfreie Stadt Wiesbaden.“
Das Land Hessen gewährt unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft und des Bundes auf der Grundlage des Hessischen Entwicklungsplanes für den Ländlichen Raum 2014 - 2020 Zuwendungen an Landbewirtschafter für eine besonders nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und naturschutzfachlich wertvoller Flächen. Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen HALM bietet folgende Fördermöglichkeiten:
- Förderung der Zusammenarbeit / Konzepte und Umsetzung
- Förderung des Ökologischen Landbaus
- Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau
- Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland
- Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen
- Erhaltung der Vielfalt tiergenetischer Ressourcen
- Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen
Die Maßnahmen beziehen sich auf die Kreise Limburg - Weilburg, Rheingau - Taunus und die kreisfreie Stadt Wiesbaden.
Links:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
„Die grundsätzliche Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege besteht darin, die Kulturdenkmäler (Baudenkmäler, Bodendenkmäler sowie Gesamtanlagen) als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach den Vorgaben des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und den Erhalt der historischen Kulturlandschaft einbezogen werden. Kategorien von Kulturdenkmälern sind aufgeführt in der vom Landesamt für Denkmalpflege publizierten Denkmaltopographie als öffentliches Denkmalverzeichnis. (Denkmalbuch).
Denkmalschutzbehörde ist der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Denkmalfachbehörde das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden. Der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes erfolgt in enger Abstimmung beider Behörden.
Dies ist zugleich Voraussetzung für die Beantragung von Zuwendungen zur Erhaltung von Baudenkmälern, aber auch für eine Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen. Sowohl das Land Hessen als auch der Landkreis Limburg-Weilburg gewähren auf Antrag, im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, finanzielle Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Aufwendungen.“
Links:
Landesamt für Denkmalpflege Hessen
Denkmalschutzrechtliche Genehmigung
„In anerkannten gesamtkommunalen Förderschwerpunkten der Landkreise Limburg – Weilburg und Rheingau – Taunus besteht über eine Zeitspanne von 6 Jahren die Möglichkeit, für die Umsetzung privater und öffentlicher Dorfentwicklungsprojekte Zuschüsse aus Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen zu erhalten. Grundlage ist das Förderangebot Dorfentwicklung als Bestandteil der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung dar. Ziele der Dorfentwicklung sind eine zeitgemäße und nachhaltige Entwicklung der Dorfkerne unter Berücksichtigung des prognostizierten demographischen Wandels, die Verwendung orts- und gebäudetypischer Baumaterialien, die Beachtung städtebaulicher Grundsätze sowie aktuelle soziale , kulturelle und wirtschaftliche Aspekte des ländlichen Raumes. Wesentliches Merkmal der Dorfentwicklungsprozesse ist die aktive und kontinuierliche Mitwirkung der örtlichen Bevölkerung bei der Entwicklung ihrer Kommune und ihres Dorfes.“
Links:
„Im Rahmen des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 werden für die FFH - Gebiete (Flora - Fauna - Habitat), die überwiegend aus Offenland bestehen, sogenannte Maßnahmenpläne zur Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume für Pflanzen und Tiere erstellt und die darin definierten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen örtlich umgesetzt. Die Maßnahmen werden in den Landkreisen Limburg - Weilburg, Rheingau - Taunus und in der kreisfreien Stadt Wiesbaden in Zusammenarbeit mit den Oberen Naturschutzbehörden beim RP Gießen und beim RP Darmstadt, den Landnutzern, Verbänden, Forst- und Naturschutzbehörden sowie den Grundstückseigentümern durchgeführt.
Im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörden beim Regierungspräsidium Darmstadt werden im Rheingau - Taunus - Kreis und der kreisfreien Stadt Wiesbaden für die Offenland - Naturschutzgebiete Pflegepläne erstellt, regelmäßig aktualisiert und örtlich umgesetzt.
Links:
Hessisches Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)
In der ELER-Förderperiode 2014 - 2020 setzt das Land Hessen auf Grundlage des „Entwicklungsplans für den Ländlichen Raum“ seine Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung in 24 anerkannten LEADER-Regionen um. Für die 3 Regionen
- Taunus
- Rheingau
- Limburg – Weilburg – Diez
wurden Regionale Entwicklungskonzepte (REK) unter aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt. Ziel dieser Maßnahme war es, Leitbilder, Strategien und Projekte zu definieren, die dazu geeignet sind, die Lebensqualität im Ländlichen Raum zu verbessern und die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft voranzutreiben. Im Focus stehen dabei die jeweils erarbeiteten Handlungsfelder und bestimmte Leitprojekte.
In der Zeitspanne von 2014 bis 2020 können in den LEADER-Regionen Projekte mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen gefördert werden, die sich aus den jeweiligen REK ergeben und von der Lokalen Aktionsgruppe als förderwürdig eingestuft werden.
Links:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird seit 1958 in Hessen als erstem Bundesland flächendeckend durchgeführt und folgt in der Bundesrepublik jeweils einem dreijährigen Durchführungsmodus (Regionalentscheid, Landesentscheid und Bundesentscheid). Jedes Dorf bis zu 3.000 Einwohnern kann teilnehmen.
Ziel des Wettbewerbes ist es, das Engagement der Dorfbewohner sowie herausragende Ideen und Projekte zur zukunftsfähigen Entwicklung der hessischen Dörfer herauszustellen. Die teilnehmenden Dörfer werden im Sommer von einer interdisziplinären Kommission bereist, die den jeweiligen Ort anhand folgender Kriterien bewertet:
Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, Bürgerschaftliches Engagement und kulturelle Aktivitäten, Baugestaltung und Siedlungsentwicklung, Grüngestaltung im Dorf und der Bezug zur Landschaft sowie allgemeine Gesamtbetrachtung.
Zuständigkeitsbereiche sind die Landkreise Limburg – Weilburg, Rheingau – Taunus sowie die Landeshauptstadt Wiesbaden.
Links:
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)