Fachdienst Landentwicklung und Denkmalschutz

Leitung: N.N.

E-Mail: Denkmalschutz(at)Limburg-Weilburg.de
E-Mail: 40.30(at)Limburg-Weilburg.de
Fax:    06431 296-5968

Persönliche Vorsprachen sind nur mit Terminvereinbarungen möglich.
Rufnummer für Terminvereinbarungen: 06431 296-5959

„Themen sind die Erhaltung und Entwicklung unserer Kulturlandschaft, der Arten-und Biotopschutz, das Schutzgebietsmanagement, die nachhaltige Entwicklung und Erhaltung der Lebensqualität in den Dörfern und Regionen im ländlichen Raum, der Denkmalschutz sowie die Vermeidung einer ungesunden Verteilung von Grund und Boden im Hinblick auf die Agrarstruktur.
Der Fachdienst Landentwicklung und Denkmalschutz ist zuständig in den Landkreisen  Limburg - Weilburg, Rheingau – Taunus  und für die kreisfreie Stadt Wiesbaden.“

Das Land Hessen gewährt unter finanzieller Beteiligung der Europäischen Gemeinschaft und des Bundes auf der Grundlage des Hessischen Entwicklungsplanes für den Ländlichen Raum 2014 - 2020 Zuwendungen an Landbewirtschafter für eine besonders nachhaltige Bewirtschaftung landwirtschaftlicher und naturschutzfachlich wertvoller Flächen. Das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen HALM bietet folgende Fördermöglichkeiten:

  • Förderung der Zusammenarbeit / Konzepte und Umsetzung
  • Förderung des Ökologischen Landbaus
  • Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau
  • Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland
  • Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen
  • Erhaltung der Vielfalt tiergenetischer Ressourcen
  • Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen

Die Maßnahmen beziehen sich auf die Kreise Limburg - Weilburg, Rheingau - Taunus und die kreisfreie Stadt Wiesbaden.

Links:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

WI-Bank Hessen

„Die grundsätzliche Aufgabe von Denkmalschutz und Denkmalpflege besteht darin, die Kulturdenkmäler (Baudenkmäler,  Bodendenkmäler sowie Gesamtanlagen) als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung nach den Vorgaben des Hessischen Denkmalschutzgesetzes zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche Entwicklung, Raumordnung und den Erhalt der historischen Kulturlandschaft einbezogen werden. Kategorien von Kulturdenkmälern sind aufgeführt in der vom Landesamt für Denkmalpflege publizierten Denkmaltopographie als öffentliches Denkmalverzeichnis. (Denkmalbuch).
Denkmalschutzbehörde ist der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg, Denkmalfachbehörde das Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden. Der Vollzug des Denkmalschutzgesetzes erfolgt in enger Abstimmung beider Behörden.
Dies ist zugleich Voraussetzung für die Beantragung von Zuwendungen zur Erhaltung von Baudenkmälern, aber auch für eine Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen. Sowohl das Land Hessen als auch der Landkreis Limburg-Weilburg gewähren auf Antrag, im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, finanzielle Zuschüsse zu denkmalpflegerischen Aufwendungen.“

Links:

Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Antrag auf Zuschuss Denkmal

Denkmalschutzrechtliche Genehmigung

 

Ziel der hessischen Dorfentwicklung ist es, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven, zukunftsfähigen und lebendigen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten sowie ihre Identität zu bewahren. Die Förderangebote der Dorfentwicklung sollen dazu beitragen, auf strukturelle und demografische Herausforderungen im ländlichen Raum aktiv, konzeptionell und gestalterisch zu reagieren und durch eigenständige Entwicklungsprozesse die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potentiale zu mobilisieren.

 

Für die Umsetzung dieser Ziele bietet das Dorfentwicklungsprogramm attraktive finanzielle Fördermöglichkeiten sowohl für Kommunen als auch für private Vorhabenträger. Die Förderung wird vorrangig in den Ortskernen eingesetzt. Voraussetzung einer privaten Förderung ist die Lage des Vorhabens innerhalb des Fördergebietes einer der als Förderschwerpunkt förmlich anerkannten Städte und Gemeinden. In der Regel gibt es jeweils 5 Förderschwerpunkte im Landkreis Limburg-Weilburg und 5 Förderschwerpunkte im Rheingau-Taunus-Kreis gleichzeitig.

 

Zweck der Förderung ist:

 

  • die Innenentwicklung zu stärken
  • die Ortskerne funktional und gestalterisch zu erhalten und zu entwickeln
  • die dörfliche Baukultur zu erhalten und weiter zu entwickeln
  • die dörfliche Grundversorgung und Daseinsvorsorge zu erhalten und zu entwickeln
  • die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern
  • und das bürgerschaftliche Engagement zu unterstützen.

 

 

Hierbei sind die Aspekte der Digitalisierung, Inklusion, Maßnahmen zu Klimaschutz- und Klimaanpassungen, Energieeffizienz und Umweltschutz als Querschnittziele mit einzubeziehen.

 

Die Mitwirkung der Bevölkerung ist ein eigenständiges Programmziel der hessischen Dorfentwicklung. Entsprechend werden Bürgerinnen und Bürger aktiv bei der Entwicklung und Umsetzung des kommunalen Entwicklungskonzeptes eingebunden.

 

Links:

https://umwelt.hessen.de/laendliche-raeume/dorfentwicklung

https://www.wibank.de/bpshort/servlet/wibank/dorfentwicklung/dorfentwicklung-307726

 

 

 

Der demografische und strukturelle Wandel im ländlichen Raum erfordert eine aktive und stetige Beschäftigung mit unterschiedlichen Fragestellungen und Herausforderungen zur Zukunftsfähigkeit der Kommune. Ziel der hessischen Dorfmoderation ist, mit Unterstützung externer Beratung und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, erforderliche Veränderungen und Entwicklungsprozesse auf örtlicher Ebene zu eruieren und anzustoßen sowie Strategien zu erarbeiten und Lösungsansätze für künftige Anforderungen zu entwickeln.

 

Die Dorfmoderation kann sich sowohl mit gesamtkommunalen Fragestellungen als auch mit einzelnen Themenfeldern oder Problemlagen befassen, zum Beispiel in den Handlungsfeldern Nahversorgung, ehrenamtliches Engagement, Gesundheitsversorgung, soziale und kulturelle Infrastruktur.

 

Sie kann für die Vorbereitung der Bewerbung für die hessische Dorfentwicklung sowie für die Vorbereitung und Durchführung des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“ in Anspruch genommen werden.

 

Links:

https://www.wibank.de/wibank/dorfmoderation/dorfmoderation-489882

https://www.land-hat-zukunft.de/dorfmoderation.html

https://umwelt.hessen.de/laendliche-raeume/dorfentwicklung

„Im Rahmen des europäischen Schutzgebietssystems NATURA 2000 werden für die FFH - Gebiete (Flora - Fauna - Habitat), die überwiegend aus Offenland bestehen, sogenannte Maßnahmenpläne zur Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume für Pflanzen und Tiere erstellt und die darin definierten Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen örtlich umgesetzt. Die Maßnahmen werden in den Landkreisen Limburg - Weilburg, Rheingau - Taunus und in der kreisfreien Stadt Wiesbaden in Zusammenarbeit mit den Oberen Naturschutzbehörden beim RP Gießen und beim RP Darmstadt, den Landnutzern, Verbänden, Forst- und Naturschutzbehörden sowie den Grundstückseigentümern durchgeführt.
Im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörden beim Regierungspräsidium Darmstadt werden im Rheingau - Taunus - Kreis und der kreisfreien Stadt Wiesbaden für die Offenland - Naturschutzgebiete Pflegepläne erstellt, regelmäßig aktualisiert und örtlich umgesetzt.

Links:

Hessisches Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV)

Regierungspräsidium Darmstadt

Regierungspräsidium Gießen

Das Land Hessen setzt auf Grundlage des „Entwicklungsprogramms für den Ländlichen Raum“ seine Förderangebote der ländlichen Regionalentwicklung in 24 anerkannten LEADER-Regionen um.  LEADER ist eine EU-Förderstrategie zur Mobilisierung und Umsetzung der Entwicklung in ländlichen Gemeinden. Im Fokus stehen die Handlungsfelder Daseinsvorsorge, Wirtschaft und Arbeit, Freizeit und Kultur, Tourismus und Naherholung sowie Bioökonomie und Regionalität.

 

Für die EU-Förderperiode von 2023 - 2027 wurden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus Bevölkerung, Wirtschaft, Vereinen und Verbänden für die drei LEADER-Regionen

 

Taunus,

Rheingau,

Limburg-Weilburg,

 

lokale Entwicklungsstrategien (LES) erstellt, die als Grundlage der Regionalentwicklung in den nächsten Jahren dienen. Somit können Projekte, die von der Lokalen Aktionsgruppe als förderwürdig eingestuft werden mit Mitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes Hessen gefördert werden.

              Links:

https://umwelt.hessen.de/laendliche-raeume/regionalentwicklung

https://www.wibank.de/wibank/leader/laendliche-regionalentwicklung-306722

Der Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“ wird seit 1958 in Hessen flächendeckend durchgeführt und folgt in der Bundesrepublik jeweils einem dreijährigen Durchführungsmodus (Regionalentscheid, Landesentscheid und Bundesentscheid). Jedes Dorf bis zu 3.000 Einwohnern kann teilnehmen.

 

Ziel des Wettbewerbes ist es, das Engagement der Dorfbewohner sowie herausragende Ideen und Projekte zur zukunftsfähigen Entwicklung der hessischen Dörfer herauszustellen.

Mit dem Wettbewerb sollen aber auch neue Entwicklungsprozesse angestoßen werden. Er bietet die Chance, Kräfte und Ideen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort zu bündeln, neue Lösungsansätze herauszustellen und im Ort weitere Aktivitäten anzuregen. Er stellt einen wesentlichen Baustein der ländlichen Entwicklung in Hessen dar.

 

Die teilnehmenden Dörfer werden im Sommer von einer interdisziplinären Kommission bereist, die den jeweiligen Ort anhand folgender Kriterien bewertet:

Entwicklungskonzepte und wirtschaftliche Initiativen, Bürgerschaftliches Engagement und kulturelle Aktivitäten, Baugestaltung und Siedlungsentwicklung, Grüngestaltung im Dorf und der Bezug zur Landschaft sowie allgemeine Gesamtbetrachtung.

 

Im Zuständigkeitsbereich liegen:

Landkreis Limburg-Weilburg,

Rheingau-Taunus-Kreis,

Landeshauptstadt Wiesbaden.

 

Links:

https://umwelt.hessen.de/laendliche-raeume/unser-dorf-hat-zukunft

https://www.land-hat-zukunft.de/unser-dorf-hat-zukunft.html
 

Veröffentlichung zum Wolf

Der Wolf – Was tun bei Wolfssichtungen, Rissen von Nutztieren oder einer Begegnung mit dem Wolf

Der Wolf ist mit mehreren sesshaften Tieren und auch Rudeln nach mehr als 100 Jahren in Hessen wieder heimisch. Bei dem intelligenten Tier handelt es sich um eine nach Anhang II und IV der „Fauna Flora Habitatrichtlinie“ (FFH Richtlinie) europarechtlich geschützte Art. Der Wolf (Canis lupus) untersteht dem besonderen Artenschutz gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz. Er darf im Regelfall weder gefangen, verletzt noch getötet werden.

Sollten Sie einen Wolf sehen, ein gerissenes Tier finden oder sonstige Spuren finden, die von einem Wolf stammen könnten, melden Sie dies bitte dem Hessischen Wolfzentrum. Dort werden alle Daten vom Wolf zentral für ganz Hessen gesammelt, Probenahmen veranlasst und Ergebnisse veröffentlicht. Das Wolfzentrum ist über den nachfolgenden Link zu erreichen:

Wolfszentrum (hlnug.de)

Wolfs-Hotline: 0641-200095 22

Über den Link des Wolfszentrums finden Sie auch Hinweise zum korrekten Verhalten für den Fall einer Begegnung mit einem Wolf. Über die Wolfs-Hotline steht ihnen außerdem das Team des Wolfszentrums für Fragen und Meldungen zur Verfügung.

Weidetierschutz

Mit der Rückkehr des Wolfs geht aber auch die Gefährdung unserer Nutztiere einher. Der einzig mögliche Schutz vor Rissen sind gute Elektrozäune. Für einen guten Erfolg sind präventive Maßnahmen erforderlich, damit der Wolf lernt Weidezäune tun ihm richtig weh und er eingezäunte Nutztiere meidet.

Vor diesem Hintergrund fördert das Land Hessen Investitionen in wolfsabweisende Zäune mit 80% der förderfähigen Nettokosten. Grundlage hierfür ist die Richtlinie Weidetierschutz, die ebenfalls über die Seite des Hessischen Wolfszentrums unter dem Unterpunkt „Herdenschutz und Förderung“ aufrufbar ist.

Die Förderanträge sowie Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Seite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WIBank) über folgenden Link:

WIBank

Einzureichen sind die Anträge dann beim:

Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg

Amt für den ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz

Gymnasiumstraße 4 – Schloss Hadamar

65889 Hadamar

Für weitere Informationen stehen Ihnen hier zur Verfügung:

Silke Leisegang:                             06431-296 5963

Michaela Jung-Diefenbach:          06431-296 5952

Anett-Christin Hochheim               06431-296 5964