Erstattung von Abfallgebühren

Im Rahmen der Einführung von Sozialkriterien gewährt der Landkreis Limburg-Weilburg aufgrund eines Kreistagsbeschlusses vom 8. Juli 2005 auf Antrag die Erstattung der Abfallgebühren für das dritte und jedes weitere Kind.

Nach der Intention besagten Beschlusses muss es sich hierbei um im Landkreis Limburg-Weilburg wohnhafte Familien mit mehr als zwei Kindern (Kinder im Sinne dieses Beschlusses sind nur Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres) handeln. Diese Kinder müssen in einem gemeinsamen Haushalt leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sein. Außerdem dürfen die Abfallgebühren im Erstattungsjahr nicht bereits im Rahmen anderer Leistungen übernommen bzw. erstattet worden sein.

Die Antragstellung für die Abfallgebührenerstattung kann nur im 1. Quartal des folgenden Jahres erfolgen. Da die Gewährung eines finanziellen Ausgleichs voraussetzt, dass die Abfallgebühren für den kompletten Erstattungszeitraum zuvor auch tatsächlich an den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) entrichtet worden sind. Zudem sind mit dem Antrag gleichzeitig auch die Anspruchsvoraussetzungen für den kompletten Erstattungszeitraum nachzuweisen. Ein möglicher Erstattungsanspruch für das vorangegangene Kalenderjahr kann lediglich durch nachträgliche Antragstellung im I. Quartal des folgenden Jahres realisiert werden.

Die Abfallgebührenerstattung wird (seit dem 1. Januar 2013) im Auftrag des Kreises nunmehr direkt durch den AWB bearbeitet. Für die Bearbeitung der Anträge müssen die Eigenheimbesitzer daher nicht mehr die Abfallgebührenbescheide einreichen, da der AWB über diese Daten verfügt. Antragsteller, die im kompletten Jahr oder in einigen Monaten in einer Mietwohnung gewohnt haben müssen jedoch die Anlage „Vordruck Erklärung Vermieter“ vom jeweiligen Vermieter ausfüllen lassen und diese dem Antrag beilegen. Der Antrag kann wie bisher bei der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg, Schiede 43 in 65549 Limburg oder direkt beim AWB, Niederstein-Süd in 65614 Beselich abgegeben werden.

Die Antragsunterlagen sind immer ab Januar eines Jahres im Bürgerbüro der Kreisverwaltung (Gebäude Schiede 43 in Limburg), beim AWB, (Niederstein Süd auf der Kreisabfalldeponie Beselich) sowie bei den Städte- und Gemeindeverwaltungen erhältlich. Es besteht auch die Möglichkeit des Downloads der Formulare über die Homepage des AWB. Weitere Informationen hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen sowie zur Antragstellung und zum Verwaltungsverfahren können der Erstattungsrichtlinie entnommen werden, die ebenfalls auf der Seite des AWB als Download zur Verfügung steht.

Beachten Sie bitte den Ablauf der Frist zum 31. März eines jeden Jahres. Für Anträge, die nach Ablauf der Frist bei der hiesigen Kreisverwaltung des Landkreises Limburg-Weilburg, einer kreisangehörigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder dem Abfallwirtschaftsbetrieb Limburg-Weilburg eingehen, scheidet eine Erstattung aus.

Hier finden Sie die Antragsformulare des Abfallwirtschaftsbetriebes zum Download:

www.awb-lm.de/antraege