Allgemeine Verkehrsangelegenheiten

Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt werden. Anlass hierfür können Arbeiten an der Straße selbst, Arbeiten neben oder über der Straße, Arbeiten an Leitungen in oder über der Straße sowie Vermessungsarbeiten sein. Sicherungsmaßnahmen an Arbeitsstellen dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (Verkehrsbereich) und den Arbeitskräften sowie den Geräten und Maschinen in den Arbeitsstellen (Arbeitsbereich). Der Antrag ist mindestens 2 Wochen vor Durchführung der Arbeiten (bei Vollsperrungen u. längerfristigen Arbeiten min. 4 Wochen vorher) bei der Straßenverkehrsbehörde einzureichen. Hinweis: Aufbrüche an Straßen bedürfen einer zusätzlichen Aufbruchgenehmigung durch den Straßenbaulasstträger.

Die auf 44 to beschränkte Lichfield - Brücke (Lahnbrücke, Bundesstraße 8 und 54), der auf 4,20 m höhenbeschränkte Schiedetunnel (Bundesstraße 8, bzw.417) sowie die überlastete Bundesstraße (B 54 / B 417 – Diezer Straße) mit zum Teil verengten Fahrspuren, schließen für genehmigungspflichtige Großraum – und Schwerlast-transporte eine Durchfahrung der Stadt Limburg oftmals aus.

Bitte informieren Sie sich mittels unserer Info-Karte welche geeigneten Strecken Ihnen unter bestimmten Bedingungen zur Verfügung stehen.

Transportfahrten - vorausgesetzt es handelt sich um eine unteilbare Ladung - mit einer größeren Breite als 2,55 m (landwirtschaftliche Geräte 3,00 m) oder größeren Höhe als 4,00 m oder einem Gesamtgewicht von mehr als 40 to bedürfen einer besonderen Erlaubnis bzw. Genehmigung.

An Sonn- und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 – 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 to sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren. Gleiches gilt für bestimmte Autobahnen – und Bundesstrassen während der Hauptreisezeit (01.07 – 31.08) an Samstagen in der Zeit zwischen 7 bis 20 Uhr. Im Falle von begründeten und dringenden Notfällen kann auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden (wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gesichtspunkte alleine rechtfertigen keine Ausnahmegenehmigung).

Peter Hasselbach
Telefon: 06431 296-714
Telefax: 06431 296-730
E-Mail: 30.43(at)limburg-weilburg.de

Gebäude: WW
Zimmer: 101

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