Grundsatzangelegenheiten

Im Fachdienst Grundsatzangelegenheiten werden Aufgaben von grundsätzlicher Bedeutung für das gesamte Amt übernommen.

Hierzu gehören unter anderem:

  • Controlling
  • Kontraktmanagement
  • Steuerungs- und Lenkungsunterstützung
  • Vertretung in regionalen und überregionalen Gremien
  • Berichtswesen
  • Geschäftsführung von Ausschüssen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Jugendhilfeplanung
  • Netzwerk Frühe Hilfen
  • Jugend stärken im Quartier

Fachdienstleitung Grundsatzangelegenheiten

Uwe Hannappel

Telefon: 06431 296-241
Telefax: 06431 296-406

E-Mail: 50.10(at)Limburg-Weilburg.de

Standort:
Neubau Kreishaus Limburg
Zimmer: 410
Schiede 43
65549 Limburg

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr

Bitte Termine vorher telefonisch mit der zuständigen Sachbearbeiterin/ dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbaren.

Das Controlling

… ist ein ganzheitliches, systematisches Steuerungsinstrument durch welches überprüft wird, ob mit den Maßnahmen der Jugendhilfe im Landkreis die gesetzlichen Ziele erreicht werden und bedeutet Steuerung über vorgegebene Ziele und deren strukturierte Überprüfung.

Übergeordnetes Ziel des Controllings ist die Überprüfung, ob mit den Maßnahmen der Jugendhilfe die gesetzlich normierten Ziele (§ 1 Absatz 3 SGB VIII) mit einem effektiven und effizienten Ressourceneinsatz erreicht werden.

Der Erfolg und die Wirkung der Jugendhilfe bemessen sich nicht ausschließlich an Finanzkennzahlen, sondern vor allem an der erfolgreichen, das heißt wirksamen Umsetzung von Zielen und Aufgaben.

Die Aufgaben des Fach- und Finanzcontrollings ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmung, vor allem im SGB VIII, den aktuellen Stellenbeschreibungen und dem Leitbild des Amts für Jugend, Schule und Familie.

Jugendhilfeplanung des Landkreises Limburg-Weilburg

Die Jugendhilfeplanung des Landkreises Limburg-Weilburg stellt ihre Aufgaben vor:

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
  • den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
  • die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen. Dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
  • ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist,
  • junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden,
  • Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.
  • ….die quantitative und qualitative Bestandsfeststellung von Einrichtungen, Diensten und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe,
  • …die quantitative und qualitative Feststellung von Bedarfen an Angeboten der Jugendhilfe zur Erziehung, Bildung, Betreuung und Freizeitgestaltung von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien,
  • …die Empfehlung und Konzipierung von angemessenen Maßnahmen, um die als notwendig erkannten Bedarfe unter Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der jungen Menschen und ihrer Personensorgeberechtigten zu realisieren.

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