… ist ein ganzheitliches, systematisches Steuerungsinstrument durch welches überprüft wird, ob mit den Maßnahmen der Jugendhilfe im Landkreis die gesetzlichen Ziele erreicht werden und bedeutet Steuerung über vorgegebene Ziele und deren strukturierte Überprüfung.
Übergeordnetes Ziel des Controllings ist die Überprüfung, ob mit den Maßnahmen der Jugendhilfe die gesetzlich normierten Ziele (§ 1 Absatz 3 SGB VIII) mit einem effektiven und effizienten Ressourceneinsatz erreicht werden.
Der Erfolg und die Wirkung der Jugendhilfe bemessen sich nicht ausschließlich an Finanzkennzahlen, sondern vor allem an der erfolgreichen, das heißt wirksamen Umsetzung von Zielen und Aufgaben.
Die Aufgaben des Fach- und Finanzcontrollings ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmung, vor allem im SGB VIII, den aktuellen Stellenbeschreibungen und dem Leitbild des Amts für Jugend, Schule und Familie.