Jobcenter Limburg-Weilburg

Seit dem 1. Januar 2005 gibt es Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Zu den wesentlichen Aufgaben gehört die Gewährung des Arbeitslosengeldes II (Alg II). In dieser Leistung sind die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt. Zuständig für die Gewährung der Leistungen war bis zum 31. Dezember 2010 der Vorgänger des Jobcenters Limburg-Weilburg, die ARGE Limburg-Weilburg.

Die Wiedereingliederung für Arbeitsuchende in den allgemeinen Arbeitsmarkt ist eine wichtige Aufgabe. Hierfür steht jedem Hilfesuchenden ein persönlicher Ansprechpartner an den Standorten des Jobcenters zur Seite.

Neben der Wiedereingliederung ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende - auch als Alg II oder Hartz IV bekannt – das zweite große Aufgabengebiet. Wie die Bezeichnung „Grundsicherung“ schon zeigt, ist damit eine Absicherung des Mindestbedarfes gemeint, eine Sicherung des Existenzminimums, das zum Leben notwendig ist. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die dafür zu wenige oder gar keine Mittel haben.

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