Bildungs- und Teilhabepaket

Die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes stehen Kindern aus Familien mit Langzeitarbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld II), Kindern, die Sozialhilfe beziehen, aber auch Kindern aus einkommensschwachen Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen, seit 2011 zu. Durch die Leistungen soll das menschenwürdige Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe sichergestellt werden.
So umfassen die Leistungen neben Zuschüssen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertagesstätten und Kosten für Schulausflüge sowie mehrtägige Klassenfahrten auch Kosten für eine angemessene Lernförderung (Nachhilfeunterricht) und Zuschüsse für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft (z. B. Mitgliedsbeiträge für Vereine, Musikunterricht oder auch Freizeiten).
Für den Schulbedarf gibt es Pauschalen, und auch erforderliche Beförderungskosten zu weiterführenden Schulen werden übernommen.
Für die meisten Leistungsempfänger, jene nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II), ist das Jobcenter Limburg-Weilburg zuständig. Die Leistungen werden in Form von personalisierten Gutscheinen oder als Direktzahlung an die Anbieter erbracht, um sicherzustellen, dass sie den Kindern und Jugendlichen zugutekommen.
Die Grafik zeigt, dass im Rechtskreis SGB XII die Zahlen 2014-2016 leicht rückläufig sind, während sie im Rechtskreis SGB II in 2016 deutlich angestiegen sind. Beim Anstieg der leistungsberechtigen Kinder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) spiegelt sich die Entwicklung der Flüchtlingszahlen wider.

Beim Blick auf die einzelnen Leistungsarten fällt der Schulbedarf auf, welcher die meisten Bewilligungen aufweist. Dies liegt daran, dass dies die einzige Geldleistung ist, die ohne besonderen Antrag mit der laufenden Sozialleistung gewährt wird. Aber auch Ausflüge/Klassenfahrten und die Mittagsverpflegung werden gerne in Anspruch genommen.