Landrat Köberle weist auf höhere Zuschüsse für Maßnahmen der Jugendhilfe hin

Limburg-Weilburg. Kinder und Jugendliche haben durch die Corona-Pandemie in besonderer Weise Benachteiligungen erfahren. Sie haben nicht nur Lernstoff versäumt, sondern konnten häufig ihre Freundinnen und Freunde nicht persönlich treffen oder beliebten Freizeitaktivitäten nicht nachgehen. Insbesondere fehlten auch die Möglichkeiten des sozialen Miteinanders in Vereinen, Verbänden, den Jugendorganisationen und selbstverwalteten Jugendräumen sowie beim gemeinsamen Sport und Spiel. Landrat Michael Köberle möchte daher, dass sich der Blick nicht nur auf das kognitive Aufarbeiten von Lernrückständen beziehungsweise Bildungslücken richtet, sondern insbesondere auch auf die sozialen Aspekte in der Entwicklung und auf die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen.
Am 18. November 2021 hat der Kreistag ein Konzept zur Verteilung der Kreis- und Bundesmittel beschlossen, dessen vorrangiges Ziel die verstärkte Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in den Städten und Gemeinden des Landkreises Limburg-Weilburg ist. Für einen begrenzten Zeitraum werden unter anderem Mittel für die Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII im Landkreis eingesetzt, um die gewünschten Ziele bestmöglich zu erreichen. Hierzu nimmt der Landkreis am Aktionsprogramm des
Bundes „Aufholen für Kinder und Jugendliche nach Corona“ teil. Zentrale Schwerpunkte dieser Förderung der Jugendarbeit sind die außerschulische Jugendbildung, Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung sowie die Förderung der Jugendverbände und Jugendorganisationen.
Rund 50.000 Euro werden den Mitteln zur Förderung von Maßnahmen der Jugendhilfe nach der geltenden Richtlinie des Landkreises Limburg-Weilburg zugeführt. Damit werden die zurzeit maßgebenden Fördersätze für die Jahre 2022 und 2023 im Teilbereich Fahrten/Lager/Freizeiten sowie zur Anschaffung von Jugendgruppenmaterial befristet erhöht. In diesem Zeitraum wird die Förderung der Anschaffung von Jugendgruppenmaterial von zurzeit bis zu 33 1/3 Prozent auf bis zu 50 Prozent angehoben. Die Fördersätze zur Durchführung von Maßnahmen der Stadtranderholung werden von zurzeit 1 Euro pro Tag und Teilnehmer auf 1,50 Euro erhöht. Die Fördersätze für die Durchführung von Fahrten, Lagern und Freizeiten werden von zurzeit 2 Euro pro Tag und Teilnehmer auf 3 Euro erhöht.
Landrat Michael Köberle möchte in diesem Zusammenhang alle Vereine und Verbände auf die Fördermöglichkeiten der geltenden Richtlinie hinweisen und erinnert an den Ablauf der Antragsfrist am 15. Mai 2022. Informationen zur Förderung nach der Kreisrichtlinie sowie die entsprechenden Vordrucke sind beim Fachdienst Kinder- und Jugendförderung, Antonia Heep, telefonisch unter 06431/296-350 erhältlich.