Hasenpest in verschiedenen Orten des Landkreises festgestellt

Limburg-Weilburg. In der Gemeinde Villmar (Gemarkung Villmar), der Stadt Runkel (Gemarkung Ennerich) und der Stadt Limburg (Gemarkung Lindenholzhausen) wurde bei tot aufgefundenen Feldhasen die meldepflichtige Tierkrankheit Tularämie (Hasenpest) amtlich festgestellt. Darauf hat der zuständige Dezernent, der Erste Kreisbeigeordnete Jörg Sauer, hingewiesen.

Die für Mensch und Tier gefährliche Krankheit wird durch Bakterien verursacht. Der Erreger lebt vor allem in Parasiten wie beispielsweise Flöhen, Läusen, Wanzen oder Zecken, die wiederum die Bakterien auf wild lebende kleine Säugetiere (Hasen, Wildkaninchen, Mäuse, Ratten, Eichhörnchen und andere) übertragen. Die Tularämie kann von Tieren auf Menschen übertragen werden. Erkrankte Wildtiere zeigen in der Regel kein typisches Fluchtverhalten, sondern wirken matt, teilnahmslos und verlieren ihre Schnelligkeit und angeborene Scheu. Man darf keinesfalls die Tiere anfassen. Auch sollte man vermeiden, dass Hunde mit erkrankten Tieren in Kontakt kommen. Es wird geraten, die Hunde in Wald, Feld und Flur an der Leine zu führen. Der Mensch infiziert sich vorwiegend durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder mit deren Organen. Die Inkubationszeit beträgt drei bis fünf Tage (Spannweite 1 – 21 Tage). Die Erkrankung beginnt meist mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen Lymphknoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfungszuständen. Das Krankheitsbild kann aber je nach Eintrittspforte des Erregers stark variieren. Rechtzeitig erkannt, lässt sich Tularämie mit Antibiotika behandeln. Die Heilungschancen sind dann sehr gut. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Ein Merkblatt mit weiteren Informationen befindet sich auf der Startseite der Kreishomepage unter http://www.landkreis-limburg-weilburg.de.

Die Jägerschaft wird auf die notwendigen Sicherheits- beziehungsweise Hygienemaßnahmen im Umgang mit erlegten Tieren beim Aufbrechen und Zerwirken hingewiesen.
Wer ein auffälliges Tier entdeckt, sollte den örtlich zuständigen Jagdausübungsberechtigten benachrichtigten. Ist dieser nicht erreichbar, wäre die örtliche zuständige Gemeindeverwaltung oder direkt das Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Gymnasiumstraße 4, Schloss Hadamar, 65589 Hadamar, Telefon: 06431- 296 5869, E-Mail: poststelle.avv(at)limburg-weilburg.de, zu informieren.