Der Landkreis Limburg-Weilburg verlängert Allgemeinverfügung

Limburg-Weilburg. Die Allgemeinverfügung zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus im Landkreis Limburg-Weilburg im sozialen und betrieblichen Bereich wird bis einschließlich 10. Januar 2021 verlängert. Das teilt die Kreisverwaltung mit. Damit bleibt die Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr weiterhin bestehen, da der Landkreis hinsichtlich der Inzidenz, die die Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen, bezogen auf 100.000 Einwohner, beschreibt, weiterhin über 200 liegt. Der Landkreis orientiert sich dabei am Eskalationskonzept des Landes Hessen, das ein Ende der Ausgangsbeschränkungen erst dann vorsieht, wenn ein Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz von 200 unterschritten hat. Für die Zeit vom 24. Dezember bis einschließlich 26. Dezember 2020 wird der genannte Zeitraum abgeändert. Die nächtliche Ausgangssperre beginnt am 24. Dezember ab 0 Uhr statt 21 Uhr und endet um 5 Uhr. Am 25. und 26. Dezember beginnen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen um 22 Uhr statt 21 Uhr. An Silvester bleibt es bei den allgemeinen Regelungen; die Ausgangsbeschränkung beginnt somit an diesem Tag um 21 Uhr.
Hier noch einmal zusammengefasst die Ausgangsbeschränkungen an den Feiertagen:
Heiligabend:   0 bis 5 Uhr
1. Weihnachtsfeiertag: 22 bis 5 Uhr
2. Weihnachtsfeiertag: 22 bis 5 Uhr
Silvester:    21 bis 5 Uhr
Neujahr:    21 bis 5 Uhr

In der Verlängerung der Allgemeinverfügung wurden die Ausnahmen der Ausgangsbeschränkungen ergänzend geregelt: Als gewichtige Gründe, die die Ausgangsbeschränkungen aufheben, gelten nun neben den bereits bekannten und veröffentlichten Punkten die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher und zuschauender Einwohnerinnen und Einwohner an öffentlichen Sitzungen der kommunalen Volksvertretungen sowie ihrer Ausschüsse und gegebenenfalls Ortsbeiräte sowie an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst. Alle Details und Erläuterungen zu den Allgemeinverfügungen des Landkreises Limburg-Weilburg finden Sie auf der Homepage unter www.landkreis-limburg-weilburg.de.