Blauzungenkrankheit: Landkreis zum Sperrgebiet erklärt

Limburg-Weilburg. Bereits am 18. Dezember 2018 wurde in einem Rinderhaltungsbetrieb in Baden-Württemberg ein Ausbruch der Blauzungenkrankheit amtlich festgestellt und Teile Hessens wurden aufgrund des gezogenen 150-Kilometer-Radius zum Sperrgebiet ernannt. Nun erfolgten weitere amtliche Feststellungen der anzeigepflichtigen Tierseuche in Rheinland-Pfalz, wodurch nun auch das gesamte Gebiet des Landkreises Limburg-Weilburg zum Sperrgebiet bezüglich der Blauzungenkrankheit erklärt wird.

Das bedingt, dass alle Halterinnen und Halter von Wiederkäuern ihre Tierhaltung beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung Limburg-Weilburg melden müssen. Es gelten Beschränkungen für den Handel mit Rindern, Schafen und Ziegen, insbesondere dann, wenn diese Tiere in Regionen verbracht werden sollen, die bisher nicht in ein Sperrgebiet fallen.

Durch die notwendige Größe des Sperrgebietes sind neben dem Landkreis Limburg-Weilburg weitere hessische Landkreise und kreisfreie Städte (Rheingau-Taunus-Kreis, Hochtaunuskreis, Wiesbaden, Main-Taunus-Kreis, Frankfurt am Main, Landkreis Offenbach, Stadt Offenbach, Groß-Gerau, Darmstadt, Landkreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Bergstraße, Odenwaldkreis) sowie ganz Rheinland-Pfalz betroffen, je nach Veröffentlichungsdatum. Nachdem Deutschland in den Jahren 2006 bis 2009 von der Blauzungenkrankheit betroffen war, war es von 2012 bis Dezember 2018 offiziell frei von dieser Tierseuche.

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine virusbedingte, meist akut verlaufende Krankheit der Schafe und Rinder. Daneben sind auch Ziegen, Neuweltkameliden und Wildwiederkäuer für die Blauzungenkrankheit empfänglich. Die Krankheit wird durch Stechmücken übertragen.

Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden. Zu den Krankheitssymptomen am Tier gehören Entzündungen der Schleimhäute (Lippen, Maulschleimhäute, Euter und Zitzen), Gefäßstauungen, Schwellungen und Blutungen. Meist erkranken Schafe schwerer als Rinder und Ziegen. Erste Anzeichen einer akuten Erkrankung sind erhöhte Körpertemperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Bald nach dem Anstieg der Körpertemperatur schwellen die geröteten Maulschleimhäute an. Es kommt zu vermehrtem Speichelfluss und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge schwillt an und kann aus dem Maul hängen. An den Klauen rötet sich der Kronsaum und schmerzt. Die Schafe können lahmen und bei trächtigen Tieren kann die Krankheit zum Abort führen. Die klinischen Symptome bei Rindern sind Entzündungen der Schleimhäute im Bereich der Augenlider, der Maulhöhle, der Zitzenhaut und Genitalien. Zudem treten Ablösungen von Schleimhäuten im Bereich der Zunge und des Mauls sowie Blasen am Kronsaum auf. Diese klinischen Erscheinungen ähneln somit Symptomen der Maul- und Klauenseuche.

Krankheitsanzeichen, die einen Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, müssen unverzüglich beim Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Kreisverwaltung gemeldet werden. Der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz empfiehlt dringend, die Tierbestände impfen zu lassen, nur so können Wiederkäuer wirksam gegen die Infektion geschützt werden.

Nähere Informationen können der amtlichen Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg unter www.Landkreis-Limburg-Weilburg.de unter folgendem entnommen werden. Bei Fragen steht der Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz telefonisch gerne zur Verfügung (06431 – 296 5869).