Aktuelle Informationen des Landkreises Limburg-Weilburg zum Corona-Virus 21.09.2022

Limburg-Weilburg. Die Kreisverwaltung teilt mit, dass im Landkreis Limburg-Weilburg mit Stand Mittwoch, 21. September 2022, 0 Uhr, 262 Personen aktiv mit dem Corona-Virus infiziert sind. Sie verteilen sich auf Limburg (65), Villmar (31), Hünfelden (26), Weilmünster (20), Weilburg (19), Beselich (16), Hadamar (14), Dornburg (12), Brechen (12), Selters (9), Bad Camberg (6), Weinbach (6), Waldbrunn (5), Runkel (5), Elbtal (5), Merenberg (4), Elz (4), Löhnberg (2) und Mengerskirchen (1). Insgesamt gab es bislang 70.489 bestätigte Fälle (+ 1.129 zur Vorwoche), 69.865 Personen sind inzwischen genesen (+ 1.172 zur Vorwoche). 262 Menschen befinden sich im Landkreis derzeit in Quarantäne. 362 Personen sind leider in Verbindung mit dem Corona-Virus verstorben (+ 1 zur Vorwoche). In den Krankenhäusern des Landkreises befinden sich aktuell 16 mit dem Corona-Virus infizierte Personen im Normalpflegebett und eine Person im Intensivbett. Um eine bestmögliche Versorgung der Corona-Patientinnen und -Patienten zu gewährleisten, kann es zu Verlegungen zwischen den Krankenhäusern kommen. Die Hospitalisierungs-Inzidenz in Hessen beträgt 3,97.
Die Inzidenz beträgt 457,9. Die Inzidenz beschreibt die innerhalb von 7 Tagen neu aufgetretene Anzahl an Infektionen mit dem Corona-Virus pro 100.000 Einwohner. Für die Berechnung der Inzidenz des Landkreises Limburg-Weilburg geht das Robert-Koch-Institut von der Bevölkerungszahl 172.291 aus.
Im Landkreis Limburg-Weilburg haben bislang insgesamt 136.936 Menschen die Erstimpfung erhalten (79,5 Prozent), 135.566 sind vollständig geimpft (78,7 Prozent), 110.027 wurden mit der Drittimpfung bedacht (63,9 Prozent). Die Impfzahlen setzen sich zusammen aus Erst-, Zweit-, Einmal- und Drittimpfungen im Impfzentrum Limburg, in Arztpraxen und im Impfzentrum Wiesbaden.
Auf Grundlage des Erlasses zu Absonderungsentscheidungen (Quarantäne) des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration und des Kultusministeriums findet bei Absonderungsentscheidungen eine Einzelfallabwägung statt. Dabei erfolgt in Absprache mit den Schulen eine Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort. Die Absonderung ganzer Klassen oder Kurse kommt regelmäßig nicht in Betracht.
Die Öffnungszeiten des Impfzentrums Limburg-Weilburg, Auf der Heide 3, 65553 Limburg:
Dienstag: 8 bis 12 Uhr; Mittwoch: 8 bis 12 Uhr; Donnerstag: 14 bis 18 Uhr; Freitag: 14 bis 20 Uhr. Vor Ort werden alle zurzeit in Deutschland zugelassenen Impfstoffe, einschließlich der neuen an die Omikron-Variante BA1 angepassten, vorgehalten. Informationen über die auf die Varianten BA4/5 zugeschnittenen Impfstoffe werden bei Verfügbarkeit in den sozialen Medien, der Tagespresse und der Homepage des Landkreises veröffentlicht. Es werden weiterhin Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen für Bürger ab 5 Jahren nach der jeweils gültigen Empfehlung der STIKO (Ständige Impfkommission) durchgeführt. Alle nötigen Formulare können ausgefüllt mitgebracht werden, sind aber auch vor Ort erhältlich.
Mitzubringen sind:
•    die Krankenversicherungskarte
•    der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis
•    und – wenn vorhanden – der Impfpass
Jugendliche ab 16 Jahren können ohne Begleitung Erwachsener geimpft werden, allerdings muss der Anamnese- und Einwilligungsbogen von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Bitte beachten Sie die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Sollten Sie ein positives PCR-Testergebnis erhalten, informieren Sie Ihre Kontaktpersonen und begeben Sie sich gemäß der Hessischen Landesverordnung in häusliche Isolierung. Sofern Sie eine E-Mail-Adresse oder Mobilnummer hinterlegt haben, erhalten Sie zeitnah – aber keinesfalls tagesgleich – das Symptomtagebuch. Bitte ergänzen Sie Ihre fehlenden persönlichen Daten und füllen das Tagebuch täglich aus.  Zusätzlich können Sie alle Informationen auf der Homepage des Landkreises Limburg-Weilburg nachlesen und sich dort auch bei Bedarf eine Quarantänebescheinigung ausdrucken, die nur zusammen mit Ihrem positiven PCR-Befund gültig ist. Als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber reicht jedoch auch der PCR-Befund allein.