Wohngeld

Wohngeldhaushalte

Durchschnittlicher Wohngeldanspruch

Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), die in Form eines Mietzuschusses als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss als Zuschuss zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum gezahlt wird und die der wirtschaftlichen Sicherung einer angemessenen familiengerechten Wohnung bzw. eines Eigenheimes dient. Wohngeld wird nur gewährt, wenn die Wohnung bzw. das Eigenheim vom Antragsteller selbst genutzt wird.
Die Gewährung ist einkommens- und vermögensabhängig. Grundsätzlich kommt sie in Frage, wenn die Mietzahlung bzw. die Belastung bei selbst genutztem Wohnungseigentum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Anspruchsberechtigten übersteigt. Antragsteller müssen aber über eigenes Einkommen verfügen, welches den Lebensunterhalt sichert, um überhaupt einen Wohngeldantrag stellen zu können. Bei Wohngeld handelt ist sich um keinen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten, sondern ausschließlich um einen Zuschuss zu den Wohnkosten. Beim Vermögen gibt es Freigrenzen (60.000 Euro bei alleinstehenden Personen und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied).
Die Wohngeldbehörde im Landkreis Limburg-Weilburg ist zuständig für alle Städte und Gemeinden im Landkreis.