Armutsgefährdung

Das Armutsgefährungsrisiko wird von den statistischen Ämtern des Bundes und der Länder bis auf Regierungsbezirksebene berechnet. Als armutsgefährdet gelten dabei nach EU-Standard Personen, die weniger als 60 % des mittleren Einkommens der Gesamtbevölkerung zur Verfügung haben. Es handelt sich also um einen relativen Armutsbegriff, der je nach Vergleichsgröße schwanken kann. Es macht einen Unterschied, ob man als Vergleichsgröße das durchschnittliche Einkommen der Bundesrepublik zugrunde legt oder das der jeweiligen Region.
 

Armutsgefährdungsquote im Regierungsbezirk Gießen (Bundes- und regional Median)

EmpfängerInnen von sozialen Mindestsicherungsleistungen im Landkreis

ElterngeldempfängerInnen

Elterngeldempfänger nach Geschlecht