Im Rahmen einer Auftaktveranstaltung am 21.01.2020 für eine Neuauflage des Altenhilfeplanes für den Landkreis Limburg-Weilburg haben sich die Vertreter von verschiedenen Anbietern/Dienstleistern, Initiativen, Vereinen sowie der politischen Gremien im Kreis auf die künftige Bezeichnung "Teilhabeplanung für Ältere" verständigt.
Gesetzlicher Auftrag
Der gesetzliche Auftrag für die Altenhilfeplanung leitet sich aus dem § 71 des Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) ab. Darin wird festgelegt, dass der örtliche Sozialhilfeträger Altenhilfe leisten soll, die es älteren Menschen ermöglicht am Leben der Gemeinschaft teilzunehmen.
Ferner ist in § 71 des Zwölften Sozialgesetzbuch Abs. 2 Nr. 1-6 (SGB XII) aufgeführt, dass die Altenhilfeplanung alle Lebensbereiche von Senioren betrachten soll. Es geht hierbei um unterschiedliche Beratungs- und Unterstützungsangebote, die dazu beitragen sollen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhindern, zu überwinden oder zu mildern. Dem trägt die neue Bezeichnung als Teilhabeplanung in besonderer Weise Rechnung.
Der Datenteil bezieht sich auf die „Handlungsempfehlungen zur Altenhilfeplanung“ von IGES* im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration (Initiative der AG Altenhilfeplanung der Hessischen Landkreistages), die erstmals im April 2019 herausgegeben wurden. Sie bilden einen Rahmen für die teils doch sehr unterschiedlichen Altenhilfepläne auch der vergangenen Ausgaben im Landkreis und auch in anderen Kreisen. Grundlage bilden verschiedene Erhebungen und Berichte des Hessischen Statistischen Landesamtes und die Pflegestatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, die Erhebungen und Auswertungen des Hessischen Pflegemonitors.
Fragebögen
Zusätzlich sollen künftig Daten über hier hinterlegte Online-Fragebögen erhoben werden, die sich an bestimmte Zielgruppen richten. Teils ist die Datenlage sehr lückenhaft und es gibt immer wieder Themen, zu denen es gar keine oder eben keine regionalen belastbaren Daten gibt.
Sozialatlas, ImPulse und Angebote
Die Teilhabeplanung gliedert sich in drei Teile:
Der Datenteil soll sich im Rahmen des Sozialatlasses kontinuierlich aktualisieren und erweitern. Ferner soll der Datenteil durch ImPuls-Aufsätze ergänzt werden, bei denen Best-Practice-Modelle oder Ideen vorgestellt werden. Neue Ideen und Beiträge können gerne an den Webmaster des Sozialnetzwerkes, 51.10(at)limburg-weilburg.de geschickt werden.
Gemeinsam geht's leichter! - Der Gedanke - Hilfe zur Selbsthilfe
Die Selbsthilfebewegung hat sich inzwischen - ergänzend zu den professionellen Angeboten des Sozial- bzw. Gesundheitswesens - zu einer eigenständigen Größe entwickelt.
Einen wichtigen Beitrag leisten Selbsthilfekontaktstellen, die von der GKV-Selbsthilfeförderung Hessen finanziell unterstützt werden. Selbsthilfekontaktstellen nehmen eine Drehscheibenfunktion ein: Sie sind Ansprechpartnerinnen sowohl für Selbsthilfe-Interessierte und Gruppen als auch für professionelle Helfer, Krankenkassen, Behörden, Politiker, Verbände, Medien und die Öffentlichkeit.
Durch ihre Arbeit stärken sie Eigenverantwortung und Handlungskompetenz einzelner Betroffener und leisten damit im klassischen Sinne Hilfe zur Selbsthilfe.
Ihre Selbsthilfekontaktstelle im Gesundheitsamt des Landkreises Limburg-Weilburg ist für Sie da!
Aufgaben der Selbsthilfekontaktstelle:
Sie können sich an die Selbsthilfekontaktstelle wenden, wenn…
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Bitte nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Wir helfen Ihnen in einem vertraulichen und persönlichen Gespräch oder per E-Mail gerne weiter.
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