Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz (WoGG), die in Form eines Mietzuschusses als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss als Zuschuss zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum gezahlt wird und der wirtschaftlichen Sicherung einer angemessenen familiengerechten Wohnung bzw. eines Eigenheimes dient. Wohngeld wird nur gewährt, wenn die Wohnung bzw. das Eigenheim vom Antragsteller selbst genutzt wird.

Durchschnittlicher Wohngeldanspruch im Landkreis

Anzahl der Haushalte mit Wohngeldanspruch