Kommunalwahlen 2026

Die nächsten Kommunalwahlen (Ortsbeirats-, Gemeinde- und Kreiswahlen) und die Ausländerbeiratswahlen finden in Hessen am 15. März 2026 statt.

Rechtsgrundlagen:

  • die Verordnung über den Tag der Kommunalwahlen 2026 vom 23. Mai 2025 (GVBl. 2025, Nr. 30)
  • das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24),
  • die Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Elften Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 25),
  • die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24),
  • die Hessische Landkreisordnung (HKO) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 1. April 2025 (GVBl. 2025, Nr. 24),
  • Die aktuellen Rechtsgrundlagen können auf der Internetseite www.rv.hessenrecht.hessen.de eingesehen werden.

Wahlorgane für die Kreistagswahl 2026 im Landkreis Limburg-Weilburg

Wahlleiter
Stefan Würz
Leiter des Amts für Öffentliche Ordnung
E-Mail: 30.10@limburg-weilburg.de

Stellvertretender Wahlleiter
Stephan Steger
Fachdienstleiter des Fachdienstes "Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung" im Amt für Öffentliche Ordnung
E-Mail: 30.10@limburg-weilburg.de

Wahlsachbearbeiter:
Stephan Steger
E-Mail: 30.10@limburg-weilburg.de

stellvertretende Wahlsachbearbeiter:
N.N.
E-Mail: 30.10(at)limburg-weilburg.de

Die Büros des Kreiswahlleiters befinden sich in der Gartenstraße 1 in 65549 Limburg.

Vorsitzender: 
Stefan Würz

Beisitzer:
Thomas Werner 
Christine Möller 
Bärbel Uhl 
Cornelius Dehm 
Bernd Stähler 
Mikael Labib 

 

Amtliche Bekanntmachungen

Fristen

Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge für die Kreistagswahlen (im Original) beim Kreiswahlleiter: Montag, 5. Januar 2026, 18:00 Uhr (69. Tag vor der Wahl).

Wahlsystem

Das Verhältniswahlsystem mit starren Listen ist durch das „Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung“ vom 23. Dezember 1999 zu einem begrenzt offenen Listenverfahren mit einem stärkeren Personenbezug („Kumulieren und Panaschieren“) umgestaltet worden. Das auf Wahlvorschlägen in Listenform basierende Verhältniswahlsystem ist mit Elementen der Personenwahl angereichert worden. Zentrales Merkmal dieses kombinierten Listen- und Personenauswahlverfahrens ist es, dass jeder Wähler so viele Stimmen abgeben darf wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu besetzen sind. Diese Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (bis zu drei Stimmen, „Kumulieren“) an Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen („Panaschieren“) vergeben werden. Die auf diese Weise auf jeden Bewerber entfallende Zahl an Personenstimmen entscheidet darüber, wer aus der jeweiligen Liste für den betreffenden Wahlvorschlag in die Vertretungskörperschaft einzieht; der von der Partei oder Wählergruppe vergebene Listenplatz ist hierfür nicht mehr maßgeblich. Die Sitzverteilung auf die Wahlvorschläge erfolgt entsprechend dem Verhältnis der Stimmen im Wahlkreis nach dem Hare/Niemeyer-Verfahrend. Sämtliche gültigen Stimmen werden in die Berechnung einbezogen. Wird nur ein Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Auch bei der Mehrheitswahl hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind; auch hier dürfen bis zu drei Stimmen auf jeden Bewerber verteilt werden.

 

 

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