Kommunalwahlen 2016

Die nächsten Kommunalwahlen (Ortsbeirats-, Gemeinde- und Kreiswahlen) in Hessen finden am 6. März 2016 statt.

Rechtsgrundlagen

  • das Hessische Kommunalwahlgesetz (KWG) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 28. März 2015 (GVBl. 2015, S. 158), berichtigt am 22. April 2015 (GVBl. S. 188)
  •  die Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Fünften Verordnung zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2015 (GVBl. S. 237)
  • die Hessische Gemeindeordnung (HGO) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 28. März 2015 (GVBl. 2015, S. 158), berichtigt am 22. April 2015 (GVBl. S. 188)
  • die Hessische Landkreisordnung (HKO) in der am 7. März 2005 bekanntgemachten Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Modernisierung des Dienstrechts der kommunalen Wahlbeamten und zur Änderung wahlrechtlicher Vorschriften vom 28. März 2015 (GVBl. 2015, S. 158), berichtigt am 22. April 2015 (GVBl. S. 188)

Die aktuellen Rechtsgrundlagen können auf der Internetseite www.rv.hessenrecht.hessen.de eingesehen werden.

Wahlorgane für die Kreistagswahl 2016 im Landkreis Limburg-Weilburg

Wahlleiter
Dr. Thomas Orth
Leiter des Amts für Öffentliche Ordnung
E-Mail: wahlleiter(at)limburg-weilburg.de

Stellvertretender Wahlleiter
Jürgen Morschhäuser
Fachdienstleiter des Fachdienstes "Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung" im Amt für Öffentliche Ordnung
E-Mail: wahlleiter(at)limburg-weilburg.de

Wahlsachbearbeiter:
Jürgen Morschhäuser
E-Mail: wahlen(at)limburg-weilburg.de

stellvertretende Wahlsachbearbeiter:
Willi Beck
Mitarbeiter im Fachdienst "Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung" im Amt für Öffentliche Ordnung
E-Mail: wahlen(at)limburg-weilburg.de

Jens-Peter Vogel
Mitarbeiter im Fachdienst "Grundsatzangelegenheiten, Aufsicht und Allgemeine Ordnung" im Amt für Öffentliche Ordnung
E-Mail: wahlen(at)limburg-weilburg.de

Die Büros des Kreiswahlleiters befinden sich in der Gartenstraße 1 in 65549 Limburg.

Beisitzerinnen / Beisitzer:
Herr Dieter Müller, Limburg
Frau Christine Möller, Limburg
Frau Ingrid Ferchland, Hadamar
Herr Herbert Schuld, Mengerskirchen
Frau Christa Olbertz, Limburg
Herr Patrick Dehm, Limburg

stellvertretende Beisitzerinnen / Beisitzer:
Herr Kurt Hofmeister, Bad Camberg
Frau Herta Hofmeister, Bad Camberg
Herr Robert Trier, Limburg
Herr Ernst Lehnhardt, Elz
Frau Bettina Reuter-Jung, Merenberg
Herr Simon Lissner, Runkel

Amtliche Bekanntmachungen

Wahlsystem

Das Verhältniswahlsystem mit starren Listen ist durch das „Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und kommunalen Selbstverwaltung“ vom 23. Dezember 1999 zu einem begrenzt offenen Listenverfahren mit einem stärkeren Personenbezug („Kumulieren und Panaschieren“) umgestaltet worden. Das auf Wahlvorschlägen in Listenform basierende Verhältniswahlsystem ist mit Elementen der Personenwahl angereichert worden. Zentrales Merkmal dieses kombinierten Listen- und Personenauswahlverfahrens ist es, dass jeder Wähler so viele Stimmen abgeben darf wie Sitze in der zu wählenden Körperschaft zu besetzen sind. Diese Stimmen dürfen einzeln oder gehäuft (bis zu drei Stimmen, „Kumulieren“) an Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen („Panaschieren“) vergeben werden. Die auf diese Weise auf jeden Bewerber entfallende Zahl an Personenstimmen entscheidet darüber, wer aus der jeweiligen Liste für den betreffenden Wahlvorschlag in die Vertretungskörperschaft einzieht; der von der Partei oder Wählergruppe vergebene Listenplatz ist hierfür nicht mehr maßgeblich. Die Sitzverteilung auf die Wahlvorschläge erfolgt entsprechend dem Verhältnis der Stimmen im Wahlkreis nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer-Verfahren). Sämtliche gültigen Stimmen werden in die Berechnung einbezogen. Wird nur ein Wahlvorschlag zur Wahl zugelassen, so wird die Wahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl durchgeführt. Auch bei der Mehrheitswahl hat jeder Wähler so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind; auch hier dürfen bis zu drei Stimmen auf jeden Bewerber verteilt werden.

Weitergehende Informationen