Wohnraum für geflüchtete Menschen zur Verfügung stellen

Wir suchen dringend Wohnraum für geflüchtete Menschen

 

Für geflüchtete Menschen aus allen Nationen werden dringend Wohnungen

(50 – 100 qm) zur direkten Anmietung gesucht.

 

Verfügen Sie über entsprechenden Wohnraum? Dann sprechen Sie uns gerne an!

 

Sie möchten uns ein Angebot machen?

Senden Sie uns doch einfach eine E-Mail an:

 

Wohnraum_Fluechtlinge(at)limburg-weilburg.de

 

Gerne können Sie uns auch erste Angaben zum Wohnraumangebot auf unserem Formular „Wohnraum privat‘‘ machen und der E-Mail anfügen. Hilfreich ist auch eine Grundrisszeichnung.

 

Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.

 

Sie können sich aber auch gerne zur Klärung von Einzelfragen an unsere Sachbearbeiterinnen wenden.

 

Frau Feiler: 06431 296 530

Frau Fuchs: 06431 296 473 

 

Wir möchten versuchen, Ihnen vorab die häufigsten Fragen zu beantworten.

 

Wer mietet?

Die geflüchteten Menschen treten selbst als Mieter auf. Es wird ein privatrechtlicher Mietvertrag geschlossen. Der Landkreis ist nicht Mietvertragspartner.

 

Kann befristet vermietet werden?

nach der gesetzlichen Grundlage des BGB.

 

Kann ich die Mieter selbst auswählen?

Vor der Vermietung ist selbstverständlich ein Kontakt zwischen dem Vermieter und dem potentiellen Mieter möglich. Dabei kann es zu einem beidseitigen, privatrechtlichen Vertragsabschluss kommen – muss es aber nicht.

Denn: Beide Seiten müssen dem Vertrag zustimmen, damit es zu einem Mietverhältnis kommt. Sie können auf eine Einschätzung der zuständigen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter zurückgreifen.

Im Vorfeld eines Mietverhältnisses bieten wir einen Wohnungsführerschein an.

 

Wer hilft mir bei der sprachlichen und organisatorischen Verständigung oder bei Problemen mit den Mietern?

Ihnen stehen seitens unseres Fachdienstes Migration und Integration die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter kompetent zur Seite. Bei Bedarf stehen auch Dolmetscher zur Verfügung.

 

Wie hoch ist die Miete?

Diese kann von Ihnen mit den zukünftigen Mietern verhandelt werden. Allerdings ist gesetzlich geregelt, dass bei Leistungsbeziehern des Sozialamtes oder des Jobcenters nur eine angemessene Miete übernommen werden kann. Hier gelten die Mietpreisobergrenzen des jeweiligen Ortes.

Hier finden Sie eine Übersicht:

www.landkreis-limburg-weilburg.de/fileadmin/landkreis/downloads/soziales/migration/Ergebnistabelle_Weit_gefasste_BKM-2021.pdf

 

Wer zahlt die Betriebskosten und Heizkosten?

Angemessene Heiz- und Betriebskosten werden pünktlich und zuverlässig vom Landkreis oder Jobcenter übernommen. Strom wird vom Mieter selbst getragen.

Bei entsprechender Regelung im Mietvertrag (Abtretungserklärung) können die Nebenkosten sowie die Miete auch direkt an den Vermieter überwiesen werden.

 

Kann eine Kaution verlangt werden?

Ja. Diese kann vom Sozialamt oder Jobcenter übernommen werden.

 

Muss die Wohnung möbliert sein?

Nein. Eine Erstausstattung kann den geflüchteten Menschen gewährt werden.

 

Muss eine Küche vorhanden sein?

Eine einfache Küche ist vorteilhaft, aber nicht zwingend.

 

In welchem Zustand muss die Wohnung sein?

Der zur Verfügung gestellte Wohnraum sollte einem angemessenen, normalen Standard entsprechen. Elektrische Anlagen und Geräte müssen den aktuellen Sicherheitserfordernissen entsprechen. Sonstige mietrechtliche und gesetzliche Vorgaben müssen – wie bei jeder anderen Vermietung auch – beachtet werden.

 

Wer kommt für mögliche Schäden auf?

Der Mieter hat für den entsprechenden Schaden aufzukommen. Es empfiehlt sich eine Haftpflichtversicherung vom zukünftigen Mieter vorlegen zu lassen.