Wildtiere nicht anfassen – Hunde anleinen
Vor wenigen Tagen ist in der Gemarkung Hundsangen im Westerwaldkreis die Tularämie bei verendeten Hasen amtlich nachgewiesen worden. Die für Hasen tödlich verlaufende Infektion, an der auch Menschen erkranken können, war nach größeren Ausbrüchen in den Jahren 2015 und 2020 in unserem Landkreis zuletzt 2023 bei 2 Tieren amtlich festgestellt worden. Während es in diesem Jahr im Landkreis keine neuen gemeldeten Fälle von Hasenpest gab, ist nun durch die aktuellen Nachweise im Westerwaldkreis und die räumliche Nähe zu unserem Landkreis wieder erhöhte Vorsicht geboten.
Die für Mensch und Tier gefährliche Krankheit wird durch Bakterien verursacht. Der Erreger lebt vor allem in Parasiten wie beispielsweise Flöhen, Läusen, Wanzen oder Zecken, die wiederum die Bakterien auf wild lebende kleine Säugetiere (Hasen, Wildkaninchen, Mäuse, Ratten, Eichhörnchen usw.) übertragen. Die Tularämie kann von Tieren auf Menschen übertragen werden. Erkrankte Wildtiere zeigen in der Regel kein typisches Fluchtverhalten, sondern wirken matt, teilnahmslos und verlieren ihre Schnelligkeit und angeborene Scheu. Man darf keinesfalls die Tiere anfassen. Auch sollte man vermeiden, dass Hunde mit erkrankten Tieren in Kontakt kommen. Es wird geraten, die Hunde in Wald, Feld und Flur an der Leine zu führen.
Der Mensch infiziert sich vorwiegend durch direkten Kontakt mit erkrankten Tieren oder mit deren Organen. Die Inkubationszeit beträgt im Regelfall drei bis fünf Tage, kann aber auch länger dauern. Die Erkrankung beginnt meist mit einem Geschwür an der Eintrittsstelle des Erregers und einer Schwellung der lokalen Lymphknoten und/oder mit abrupt einsetzendem hohen Fieber, Kopfschmerzen, Schüttelfrost, Übelkeit, Erbrechen und Erschöpfungszuständen. Das Krankheitsbild kann je nach Eintrittspforte des Erregers stark variieren. Rechtzeitig erkannt, lässt sich Tularämie mit Antibiotika behandeln. Die Heilungschancen sind dann sehr gut. Eine Übertragung von Mensch zu Mensch kommt praktisch nicht vor. Ein Merkblatt mit weiteren Informationen zur Tularämie befindet sich auf der Homepage unseres Landkreises.
Die Jägerschaft wird auf die notwendigen Sicherheits- bzw. Hygienemaßnahmen im Umgang mit erlegten Tieren beim Aufbrechen und Zerwirken hingewiesen.
Wer ein auffälliges Tier entdeckt, sollte den örtlich zuständigen Jagdausübungs-berechtigten benachrichtigten, ist dieser nicht erreichbar, wäre die örtlich zuständige Gemeindeverwaltung oder direkt das Amt für den Ländlichen Raum, Umwelt, Veterinärwesen und Verbraucherschutz, FD Veterinärwesen u. Verbraucherschutz, Gymnasiumstr. 4, Schloß Hadamar, 65589 Hadamar, Tel. 06431- 296 5869, Email: poststelle.avv@limburg-weilburg.de zu informieren.