Limburg-Weilburg. Erster Kreisbeigeordneter Jörg Sauer hat in Bad Camberg einen Bewilligungsbescheid in Höhe von 67.005 Euro aus dem LEADER-Projekt für Gastronomie und Umweltbildungsstationen im Baumwipfelweg überreicht.
„Die geplanten didaktischen Umweltbildungsstationen sind eine wertvolle Ergänzung zu dem bestehenden Angebot. Sie bieten gezielte Bildungs- und Informationsmöglichkeiten, die das Umweltbewusstsein der Besucherinnen und Besucher stärken und sie für die Bedeutung des Naturschutzes sensibilisieren. Mit der entstehenden Gastronomie, die auf Nachhaltigkeit und regionale Produkte setzt, wird das Angebot weiter bereichert. Mit dem Projekt wird die Umsetzung investiver Vorhaben von touristischen Kleinunternehmen und Unternehmen des Gastgewerbes gefördert. Tourismus und Gastgewerbe tragen zur regionalen Wertschöpfung bei und sind Bestandteile ländlicher Regionalentwicklung“, erläuterte der Erste Kreisbeigeordnete Sauer in Bad Camberg.
Mit Bescheid des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurde die Region Limburg-Weilburg auf Grundlage der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) zum dritten Mal als eine von hessenweit 24 LEADER-Regionen für den Zeitraum von 2023 bis 2027 anerkannt. Diese Regionen umfassen 325 ländliche Kommunen mit 2,6 Millionen Menschen. Die LEADER-Region Limburg-Weilburg hat als Lokale Aktionsgruppe (LAG) den Verein für Regionalentwicklung Limburg-Weilburg e.V. gegründet, in dem 18 Kommunen vertreten sind.
Eine Übersicht aller Mitglieder, die aktuelle Lokale Entwicklungsstrategie (LES), Hinweise zu den Ansprechpartnern des Regionalmanagements und weitere Informationen über die LEADER-Region befinden sich auf der Homepage der Wirtschaftsförderung unter
www.regionalentwicklung-limburg-weilburg.de.
Die Ziele der Lokalen Entwicklungsstrategie spiegeln sich in vier Handlungsfeldern:
1. Gleiche Lebensverhältnisse für ALLE – Daseinsvorsorge
2. Wirtschaftliche Entwicklung und regionale Versorgungsstrukturen durch Klein- und Kleinstunternehmen
3. Erholungsräume für Naherholung und ländlichen Tourismus
4. Bioökonomie-Anpassungsstrategien zu einem nachhaltigen Konsumverhalten
Grundlage für alle Fördermaßnahmen ist die aktuelle Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung / LEADER vom 1. Mai 2023.