Landrat Michael Köberle informiert über Verfahren bei der Fahrerlaubnisbehörde ab 1. Juli

Limburg-Weilburg. Ab dem 1. Juli 2020 besteht die Möglichkeit, online Termine beim Fachdienst Fahrerlaubniswesen zu buchen. Termine sind in Limburg möglich. Das Portal zur Online-Terminvergabe ist unter „BÜRGERSERVICE – UNSERE ONLINE-DIENSTE“ zu finden. Darauf weist Landrat Michael Köberle hin. 

Der neue Service reduziert Wartezeiten und ermöglicht es, bei Führerscheinvorgängen in Zeiten der Corona-Krise den Sicherheitsabstand innerhalb des Gebäudes herzustellen. Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu achten und pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Dies ist notwendig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Andernfalls verfällt der Termin und es muss ein neuer Termin gebucht werden. Damit möglichst viele Kundinnen und Kunden die Chance erhalten, einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde wahrzunehmen, sollen keine Doppel- oder Mehrfachtermine für das gleiche Anliegen vorgenommen werden. 

Direkt nach der Terminbuchung erhalten die Kundinnen und Kunden eine E-Mail über die Anmeldung des Termins. Dabei werden sie zu einer Bestätigung innerhalb von zwölf Stunden aufgefordert. Für den Fall, dass ein Termin aus irgendwelchen Gründen doch nicht wahrgenommen werden kann, wird darum gebeten, den Termin online wieder zu löschen oder telefonisch abzusagen, damit er anderweitig vergeben werden kann. 

Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, kann telefonisch einen Termin unter der Telefonnummer 06431/296 736 vereinbaren. 

Bisher bereits vergebene Termine behalten ungeachtet der Neuerung ihre Gültigkeit.

Bitte beachten:
•    Führerscheinvorgänge können nur bearbeitet werden, wenn die dazu notwendigen Unterlagen vollständig sind. Informationen hierzu sind der Mail der Führerscheinstelle über die Anmeldung des Termins zu entnehmen.
•    Diese Mail ist bei der Vorsprache mitzubringen.
•    Kundinnen und Kunden werden gebeten, als Einzelperson und nicht als Gruppe oder zu zweit bei der Führerscheinstelle zu erscheinen (ohne Partner/Partnerin, Kinder, Verwandte oder Freunde), um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
•    Das Betreten der Führerscheinstelle ist zurzeit nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet.