Landrat Michael Köberle informiert über neue Regelungen bei der Zulassungsstelle

Limburg-Weilburg. Ab dem 1. Juli 2020 besteht für Privatkunden die Möglichkeit, online Termine bei den Zulassungsstellen Limburg und Weilburg zu buchen. Das Portal zur Online-Terminvergabe ist unter „BÜRGERSERVICE – UNSERE ONLINE-DIENSTE“ zu finden. Darauf weist Landrat Michael Köberle hin.

Der neue Service reduziert Wartezeiten und ermöglicht es, bei Zulassungsvorgängen in Zeiten der Corona-Krise den Sicherheitsabstand innerhalb des Gebäudes herzustellen. Die Kundinnen und Kunden werden herzlich gebeten, auf die Einhaltung des Sicherheitsabstandes zu achten und pünktlich zum vereinbarten Termin zu erscheinen. Dies ist notwendig, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Andernfalls verfällt der Termin und es muss ein neuer Termin gebucht werden. Damit möglichst viele Kundinnen und Kunden die Chance erhalten, einen Termin bei der Zulassungsstelle wahrzunehmen, sollen keine Doppel- oder Mehrfachtermine für das gleiche Anliegen vorgenommen werden. 

So funktioniert die Online-Terminvereinbarung 

Direkt nach der Terminbuchung erhalten die Kundinnen und Kunden eine E-Mail über die Anmeldung des Termins. Dabei werden sie zu einer Bestätigung innerhalb von zwölf Stunden aufgefordert. Für den Fall, dass ein Termin aus irgendwelchen Gründen doch nicht wahrgenommen werden kann, wird darum gebeten, den Termin online wieder zu löschen oder telefonisch abzusagen, damit er anderweitig vergeben werden kann. 

Wer nicht über einen Internetzugang verfügt, kann telefonisch einen Termin unter den Telefonnummern 06431/296 726 oder 06431/296 743 vereinbaren. 

Bisher bereits vergebene Termine behalten ungeachtet der Neuerung ihre Gültigkeit.

Spezielle Regelung für Kfz-Abmeldungen

In der Zeit zwischen 7.30 und 9.30 Uhr können Kfz-Abmeldungen ohne Termin in der zweiten Etage der Straßenverkehrsbehörde in Limburg vorgenommen werden. Kundinnen und Kunden werden entsprechend aufgerufen. Die Bearbeitung anderweitiger Zulassungsvorgänge ist aber ausgeschlossen. Lediglich die technischen Voraussetzungen für eine Abmeldung sind insoweit an diesem speziellen Arbeitsplatz gegeben.

Bitte beachten:

  • Zulassungsvorgänge können nur bearbeitet werden, wenn die dazu notwendigen Unterlagen vollständig sind. Informationen hierzu sind der Mail der Zulassungsstelle über die Anmeldung des Termins zu entnehmen.
  • Diese Mail ist bei der Vorsprache mitzubringen.
  • Kundinnen und Kunden werden gebeten, als Einzelperson und nicht als Gruppe oder zu zweit bei der Zulassungsstelle zu erscheinen (ohne Partner/Partnerin, Kinder, Verwandte oder Freunde), um das Ansteckungsrisiko zu minimieren.
  • Das Betreten der Zulassungsstelle ist zurzeit nur mit Mund-Nasen-Schutz gestattet.

Verfahren für Händler und Zulassungsdienste 

Für die Zulassungsdienste und Händler bleibt das bisherige Verfahren bestehen. Sie können die Zulassungsvorgänge immer morgens von 7:30 bis 9 Uhr bei den Zulassungsstellen in Limburg und Weilburg gebündelt abgeben. Nach vollständiger Bearbeitung der Vorgänge wird telefonisch Kontakt aufgenommen und ein Termin zum Abholen der Unterlagen vereinbart. 

Online-Zulassung

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Zulassungsvorgänge wie beispielsweise Außerbetriebsetzungen, Neuzulassungen, Wiederzulassungen, Umschreibungen und Adressänderungen online vorzunehmen. Dafür sind allerdings gewisse Voraussetzungen notwendig, die bei einer Buchung angezeigt werden. Die Kundinnen und Kunden werden gebeten, dieses Instrument bei dringenden Angelegenheiten zu nutzen.

Bitte beachten Sie bei der Online-Zulassung:  

Nicht alle Endgeräte funktionieren mit der aktuell zur Verfügung stehenden Ausweisapp. 
Die Voraussetzungen und Informationen über die Nutzung der AusweisApp2 können auf der Homepage www.ausweisapp.bund.de eingesehen werden, beispielsweise