Landrat Köberle und die Bürgermeister informieren über den Umgang mit größeren Veranstaltungen

Limburg-Weilburg. Das Corona-Virus ist weiterhin existent und bestimmt unser tägliches Leben. Lockerungen von ursprünglichen Verboten hat es zwar zwischenzeitlich geben können, bestimmte Einrichtungen müssen jedoch weiterhin geschlossen bleiben und Großveranstaltungen können nicht stattfinden. Im Einzelnen wird dies in der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen geregelt. Tanzlokale, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen sind demnach geschlossen und Großveranstaltungen kommen nicht in Frage, da bei ihnen typischerweise die Einhaltung der Abstands- und Hygienemaßnahmen nicht sichergestellt werden kann. In der Verordnung sind bei den Großveranstaltungen insbesondere Volksfeste, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen genannt. Dies ist auch der Hintergrund dafür, dass viele Kommunen die Regelungen der Verordnung aufgegriffen und zwischenzeitlich über die Absage von Kirmesveranstaltungen informiert haben. Dies steht nicht zur Disposition und Aufgabe der zuständigen Behörden ist es, gegebenenfalls bei etwaigen Verstößen zu reagieren, wobei Bußgeldverfahren und ordnungsrechtliche Verfügungen zu nennen sind. Darin waren sich Landrat Michael Köberle sowie die Bürgermeisterin und Bürgermeister der Kommunen des Landkreises Limburg-Weilburg während ihrer regelmäßig stattfindenden Telefonkonferenz einig.
„Die Gefahren, die von der Zusammenkunft vieler Menschen ausgehen, muss man sich in Zeiten der Corona-Krise stets erneut bewusstmachen. In Anbetracht der vergangenen Monate ist es daher schon eine positive Entwicklung, dass andere Veranstaltungen, bei denen eine Teilnehmerzahl von 250 Personen nicht überschritten wird, unter engen Rahmenbedingungen möglich sind“, betonte Landrat Köberle. Die Einhaltung des notwendigen Mindestabstandes von 1,5 Metern, die Erfassung von Name, Anschrift und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Erstellung eines geeigneten Hygienekonzepts nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts und entsprechende Aushänge sind in diesen Fällen aber zu gewährleisten. Auch Veranstaltungen mit mehr als 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind in Ausnahmefällen mit einer Genehmigung vom Gesundheitsamt möglich.
„Leider wird es zwischenzeitlich vielerorts verdrängt, dass wir nicht in normalen Zeiten leben, sondern uns mit Einschränkungen arrangieren müssen. Eindringliche Bitte ist es daher, nicht leichtsinnig zu werden, sondern die bestehenden Regelungen und die bekannten Empfehlungen zur Abstandswahrung und Hygiene einzuhalten, um die eigene Gesundheit und die Gesundheit der Mitmenschen zu schützen“, so Landrat Michael Köberle abschließend.