Landrat Köberle überreicht Pia Belz-Kupka den Landesehrenbrief

Überreichung des Landesehrenbriefs am Stadthaus in Limburg (von links): Der Limburger Bürgermeister Dr. Marius Hahn, Maria Belz, Landrat Michael Köberle, Pia Belz-Kupka und die neue Direktorin des Sozialgerichts Marburg, Christine Hellkötter-Backes.

Limburg-Weilburg. Landrat Michael Köberle hat Pia Belz-Kupka im Stadthaus in Limburg den Ehrenbrief des Landes Hessen überreicht. Dr. Hans Heuser, der ehemalige Direktor des Sozialgerichts Marburg, hatte die Auszeichnung angeregt. „Pia Belz-Kupka engagiert sich seit Jahrzehnten auf ehrenamtliche Weise für ihre Mitmenschen“, betonte Landrat Köberle in seiner Laudatio.

Pia Belz-Kupka ist auf Basis einer Urkunde des Hessischen Ministeriums der Justiz erstmals mit Wirkung ab 21. Oktober 2002 in ein ehrenamtliches Richterverhältnis bei dem Sozialgericht Frankfurt am Main berufen worden. Seit 11. April 2007 ist sie ehrenamtliche Richterin bei dem Sozialgericht Marburg. Sie wurde im vergangenen Jahr für eine weitere Amtszeit vom 10. Mai 2022 bis 9. Mai 2027 erneut zur ehrenamtlichen Richterin ernannt. Bereits jetzt kann sie somit auf eine mehr als 20-jährige Dienstzeit als ehrenamtliche Richterin in der hessischen Sozialgerichtsbarkeit zurückblicken. Mit der im vergangenen Jahr begonnenen, weiteren fünfjährigen Amtszeit werden es dann 25 Jahre sein, also ein Vierteljahrhundert im ehrenamtlichen Dienst der hessischen Justiz. Sie ist berufen aus den Kreisen der Krankenkassen und als ehrenamtliche Richterin eingesetzt in den Kammern mit der Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten des Vertragsarzt-Kassenarzt-Rechts. Ihr Arbeitgeber ist die AOK Hessen.                            

Pia Belz-Kupka gilt in den zuständigen Kammern des Sozialgerichts Marburg als sehr engagierte ehrenamtliche Richterin, die ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Verhandlungen und Entscheidungen des Gerichts einbringt, eben genauso, wie es von einer ehrenamtlichen Richterin erwartet wird. „Die Beteiligung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an der Rechtsprechung bringt ein unabhängiges Verständnis mit in die Urteilsfindung ein. Ihre Mitwirkung ist somit gleichermaßen Stütze und Bereicherung der Rechtsprechung, ihre Beteiligung erhöht die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung“, so Landrat Köberle abschließend.