Landrat Köberle macht auf Verlängerung des Corona-Teilhabe-Fonds aufmerksam

Limburg-Weilburg. Das Land Hessen hat mitgeteilt, dass die seit Anfang des Jahres verfügbaren Hilfen des Corona-Teilhabe-Fonds bis Mai 2021 verlängert werden. Die finanziellen Hilfen beziehen sich auf Einrichtungen der Behindertenhilfe, Inklusionsbetriebe, Sozialkaufhäuser und sonstige gemeinnützige Sozialunternehmen mit Sitz in Hessen. Die Unternehmen können die Mittel aus dem entsprechenden Programm der Bundesregierung beantragen. Darauf macht Landrat Michael Köberle aufmerksam.
Antragsverfahren 
Die genannten Einrichtungen können die Hilfen beim Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen, Integrationsamt, in Kassel beantragen. Die Bundesmittel sollen die Liquidität der betroffenen Unternehmen sichern, wenn deren fortlaufende Einnahmen nicht ausreichen, um die betrieblichen Fixkosten zu decken. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen, Integrationsamt: 
www.integrationsamt-hessen.de/fuer-arbeitgeber/programme-auszeichnungen/corona-teilhabe-fonds