Limburg-Weilburg. Der Landkreis Limburg-Weilburg gewährleistet unter anderem für das Jobcenter verschiedene so genannte sozialintegrative Eingliederungsleistungen für ein nachhaltiges bzw. erneutes Fußfassen auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft. Diese teilweise niedrigschwelligen aber wichtigen Maßnahmen, wie etwa eine Schuldnerberatung, eine psychosoziale Betreuung arbeitssuchender Menschen oder eine Suchtberatung, unterstützen hilfebedürftige Personen, um diese wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren, die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder Langzeitarbeitslosigkeit zu vermeiden. In dieser Hinsicht nimmt etwa die Gesellschaft für Ausbildung und Beschäftigung mbH (GAB) in Limburg eine wichtige Rolle ein, weil diese etwa für den Landkreis die Insolvenz- und Schuldnerberatung gewährleistet.
Unter anderem zur Sicherstellung dieser kommunalen Aufgaben bzw. zur Umsetzung der Sozialgesetze und zum Informationsaustausch hat der hessische Gesetzgeber bereits 2004 ein Ausführungsgesetz erlassen, das den kreativen Titel OFFENSIV-Gesetz trägt. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich, der Ansatz „Optimal fördern und forrdern - Engagierter Service in Vermittlungsagenturen“. Zur Sicherstellung der Ziele schließt das Land Hessen mit den Kommunen jährliche Zielvereinbarungen, die etwa die statistische Erfassung dieser Maßnahmen, Good-Practice-Identifizierungen oder den Datenaustausch regeln. Auch wurde das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) aufgenommen, um sicherzustellen, dass Leistungsberechtigte über BuT-Leistungen informiert werden.